Unfälle, Schadensfälle und Umweltschäden sind Ereignisse, die immer unerwartet und zur falschen Zeit eintreten. Sie können in wenigen Stunden ein gesamtes Unternehmen lähmen oder gar zum Stillstand bringen. Sind Unternehmer und Führungskräfte nicht bestens auf ein solches unerwartetes Ereignis vorbereitet, kann es schnell zu einer nachhaltigen Krise kommen. Jeder schwere Unfall, jeder große Schadensfall und jeder Umweltschaden mit erheblichen Auswirkungen zieht automatisch behördliche Ermittlungen nach sich. Eine der wichtigsten Aufgaben ist es nun, weiteren juristischen Schaden und damit Rechtsfolgen vom Unternehmen und allen Betroffenen abzuwenden.

 
Achtung

Gute Vorbereitung wichtig

Gerade in den ersten Stunden werden durch falsches Verhalten Rechtsfolgen ausgelöst, die durch eine gute Vorbereitung hätten vermieden werden können.

Aber wie bereitet sich ein Unternehmen mit allen seinen Mitarbeitern auf solch einen Fall vor? Das richtige Verhalten, sprich die Spielregeln, gegenüber Behördenvertretern bei Ermittlungen allen im Unternehmen zu vermitteln, ist Aufgabe des Betriebssicherheitsmanagers oder Managers für Sicherheit und Gesundheit und eines gut organisierten Krisenstabs. Es geht dabei nicht darum, etwas Falsches zu sagen, sondern die Emotionen des ersten Eindrucks zu relativieren.

Die Behördenvertreter verfolgen bei ihren Ermittlungen das Ziel, möglichst schnell unverfälschte Informationen über das Ereignis zu erhalten. Unternehmer und Führungskräfte müssen das Ziel verfolgen, Ruhe und Besonnenheit in die Situation zu bekommen, um überlegt handeln zu können. Viele Führungskräfte bringen sich in Schwierigkeiten, weil sie sich zu schnell zu Aussagen hinreißen lassen. Sie meinen, schnell alles klären zu müssen.

 
Wichtig

Erst eine Nacht darüber schlafen!

Am nächsten Tag stellt sich der Sachverhalt immer ganz anders dar. Außerdem liegen weitere hilfreiche Informationen vor. Auch bestand zwischenzeitlich die Möglichkeit einer ersten Rechtsberatung. Anwälte kennen die Sprache der Ermittlungsbeamten und Richter bestens und wissen, was zu sagen ist oder wann man schweigen sollte.

Ist ein Ermittlungsverfahren zu erwarten, müssen die Anwälte die Gespräche übernehmen und die gesamte Korrespondenz führen. Ein Rechtsanwalt spricht die Sprache des Staatsanwaltes und des Richters. Er ist daher bei Ermittlungen immer einzuschalten! Diese Aufgabe muss ein externer Anwalt übernehmen. Der firmeninterne Rechtsanwalt wird i. d. R. als befangen abgelehnt und sollte sich daher auf die zusätzliche interne Beratung beschränken. Außerdem muss er dem Krisenstab zur Verfügung stehen.

2.1 Aufgaben und Kompetenzen bei Ermittlungen

Ein größeres Schadensereignis zieht immer unterschiedliche Ermittlungen nach sich:

  • Polizei: Hierbei geht es um die Spurensicherung und die Absicherung von Gefahrenbereichen zur Vermeidung weiterer Schäden. Die Polizei informiert i. d. R. die Kriminalpolizei und Staatsanwaltschaft. Die polizeilichen Ermittlungen leiten keine direkten Rechtsfolgen ein.
  • Kriminalpolizei: Die Kriminalpolizei ist ebenfalls um die Spurensicherung bemüht und versucht zu ermitteln, ob es sich um eine kriminelle Tat handelt. Sie führt auch Ermittlungen im Auftrag der Staatsanwaltschaft durch und leitet damit Rechtsfolgen ein.
  • Staatsanwaltschaft: Der Staatsanwalt kommt nur bei schweren Schadensfällen zur Ermittlung vor Ort. Er ist dabei bemüht, so viele unverfälschte Informationen wie möglich zu erhalten. Dazu nimmt er erste Befragungen vor. Der Staatsanwalt ist verpflichtet, alle Beteiligten auf ihr Aussageverweigerungsrecht hinzuweisen. Er leitet Rechtsfolgen nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz und dem Strafgesetzbuch ein und erhebt Anklage vor dem Gericht.
  • Staatliche Arbeitsschutzaufsicht: Die Aufsichtsbeamten ermitteln die Ursachen von Unfällen und Gesundheitsschäden. Der Staatsanwalt bedient sich bei den Ermittlungen der Aufsichtsbeamten als Experten in Arbeitssicherheit und lässt durch sie Gutachten zum Schadenshergang erstellen. Aufsichtsbeamte leiten ebenfalls Rechtsfolgen ein. Diese Aufgaben werden teilweise den Berufsgenossenschaften übertragen.
  • Berufsgenossenschaft: Die Berufsgenossenschaften ermitteln bei Verstößen gegen Arbeitsschutzbestimmungen auf der Grundlage des SGB VII und bei Unfällen und Gesundheitsschäden. Sie führen als gesetzlicher Unfallversicherer auch Ermittlungen aus versicherungsrechtlicher Sicht durch. Durch Berufsgenossenschaften werden ebenfalls Rechtsfolgen eingeleitet.
  • Staatliches Amt für Umweltschutz: Die Aufsichtsbeamten ermitteln die Ursachen von Umweltschäden. Die Staatsanwaltschaft bedient sich bei den Ermittlungen der Aufsichtsbeamten als Experten im Umweltschutz und lässt durch sie Gutachten zum Schadenshergang erstellen. Aufsichtsbeamte leiten Rechtsfolgen ein.

2.2 Vorgehensweise bei einer staatsanwaltschaftlichen Ermittlung

Wenn durch ein Schadensereignis rechtlich schützenswerte Güter, wie Leben, Gesundheit oder Umwelt, beeinträchtigt oder gefährdet sind, können Staatsanwaltschaften Ermittlungen mit dem Ziel einleiten, Verantwortliche für dieses Ereignis zur Rechenschaft zu ziehen.

Folgende Punkte sind vor d...

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