Das SGB X gilt für alle Sozialgesetzbücher, wenn es dann um das Sozialverwaltungsverfahren (einschl. Widerspruchsverfahren) und den Sozialdatenschutz geht.

Regelungsbereiche sind z. B.:

  • Amtshilfe,
  • Verfahrensgrundsätze,
  • Verwaltungsakt und öffentlich-rechtlicher Vertrag,
  • Rechtsbehelfsverfahren,
  • Schutz der Sozialdaten (Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung und organisatorische Vorkehrungen zum Schutz der Sozialdaten, Rechte des Betroffenen, Datenschutzbeauftragte),
  • Zusammenarbeit der Leistungsträger untereinander,
  • Erstattungsansprüche der Leistungsträger.

Bestimmt sich das Verwaltungsverfahren nach dem SGB X, bedeutet dies nicht sogleich, dass im Anschluss im Rahmen von weiteren Rechtsbehelfen/Rechtsmitteln die Sozialgerichtsbarkeit (nach dem Sozialgerichtsgesetz – SGG) zuständig ist. So richtet sich z. B. bei einem Widerspruch gegen einen BAföG- oder Wohngeldbescheid das Widerspruchsverfahren (Vorverfahren) zwar nach dem SGB X, ein sich ggf. aber anschließendes Klageverfahren fällt unter die Verwaltungsgerichtsbarkeit (nach der VwGO).

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Compliance Office Online enthalten. Sie wollen mehr?