Begriff

Der Gesetzgeber hatte 1976 begonnen, das nach fast einem Jahrhundert deutscher Sozialgesetzgebung in zahlreiche Einzelgesetze zersplitterte Sozialrecht in einem Gesamtwerk – dem Sozialgesetzbuch (SGB) – zusammenzufassen. Das Recht des Sozialgesetzbuches soll zur Verwirklichung sozialer Gerechtigkeit und sozialer Sicherheit Sozialleistungen einschließlich sozialer und erzieherischer Hilfen gestalten. Es soll auch dazu beitragen, dass die erforderlichen sozialen Dienste und Einrichtungen rechtzeitig und ausreichend zur Verfügung stehen.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Sozialversicherung: Das SGB gliedert sich derzeit in 12 Gesetzbücher. Die Aufgaben des SGB regelt § 1 SGB I.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Compliance Office Online enthalten. Sie wollen mehr?