Strahlenschutzbeauftragte werden vom Strahlenschutzverantwortlichen schriftlich bestellt.
Persönliche und fachliche Voraussetzungen
Es dürfen nur Personen zu Strahlenschutzbeauftragten bestellt werden, bei denen keine Tatsachen vorliegen, aus denen sich gegen ihre Zuverlässigkeit Bedenken ergeben, und die die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz besitzen. Die Bescheinigung des Erwerbs der Fachkunde muss bei der Bestellung bereits vorliegen.
Definition von Aufgaben und Befugnissen
Der künftige Strahlenschutzbeauftragte sollte bei seiner Ernennung darauf achten, dass seine genau definierten Aufgaben, sein innerbetrieblicher Entscheidungsbereich und die zur Wahrnehmung seiner Aufgaben erforderlichen Befugnisse schriftlich festgelegt sind. Das wird besonders wichtig, wenn im gleichen Betrieb mehrere Strahlenschutzbeauftragte tätig sind.
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