Begriff

Ein Strahlenschutzbeauftragter (SSB) leitet und beaufsichtigt Tätigkeiten zur Gewährleistung des Strahlenschutzes beim Umgang mit radioaktiven Stoffen und ionisierender Strahlung. Dem oder den Strahlenschutzbeauftragten werden vom Strahlenschutzverantwortlichen definierte Aufgaben und Pflichten zur Wahrnehmung der betrieblichen Erfordernisse des Strahlenschutzes übertragen. Strahlenschutzbeauftragte müssen die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz besitzen. Die Bestellung von Strahlenschutzbeauftragten muss der zuständigen Behörde mitgeteilt werden.

 

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