Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates festzulegen, dass, auf welche Weise und durch wen den zuständigen Behörden Folgendes zu melden ist:
3. |
die Vermutung oder die Kenntnis, dass eine herrenlose Strahlenquelle eingeschmolzen oder auf sonstige Weise metallurgisch verwendet worden ist. |
Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Compliance Office Online enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen