Die Zahl der betrieblichen Pflichten aus umweltrechtlichen Anforderungen ist vielfältig und für den Einzelnen unüberschaubar. Die Geschäftsleitung muss Pflichten dokumentiert an geeignete Mitarbeiter delegieren. Diese Mitarbeiter müssen in der Lage sein, diesen Pflichten nachkommen zu können. Um diese Aufbau- und Ablauforganisation rechtssicher zu gestalten, bietet sich ein systematisches Abarbeiten der notwendigen Schritte nach einem bestehenden Standard wie EMAS oder DIN EN ISO 14001 an. Ein Umweltmanagementsystem erleichtert somit die Erfüllung der umweltrechtlichen Organisationspflichten des Unternehmers. Nach diesen Normen kann man sich auch extern begutachten lassen. Dies generiert zwar zusätzliche Kosten. Den Verantwortlichen bietet dies aber auch eine zusätzliche Garantie, dass das Umweltmanagementsystem geeignet ist, die umweltrechtlichen Anforderungen rechtssicher umzusetzen und die Umweltleistung kontinuierlich zu verbessern.

 
Achtung

Zertifizierung aufrechterhalten

Ist ein Unternehmen einmal zertifiziert, muss es in regelmäßigen Abständen nachweisen, dass das Umweltmanagementsystem aufrechterhalten und die Umweltleistung kontinuierlich verbessert wird. Die Aberkennung einer Zertifizierung erzeugt ein sehr schlechtes Image gegenüber dem Kunden und der Öffentlichkeit.

Im Fall eines Umweltschadens müssen Unternehmen nachweisen, dass Sie für den Unfall (Umkehr der Beweislast) nicht ursächlich verantwortlich sind. Ansonsten kommt es zur Haftung. Dies lässt sich nur gewährleisten, wenn die möglichen Umweltauswirkungen systematisch erfasst und bewertet werden und wenn der Nachweis erbracht werden kann, dass relevante umweltrechtliche Anforderungen zu jeder Zeit eingehalten wurden – zentrale Elemente eines Umweltmanagementsystems. Dadurch wird auch die Gefahr minimiert, dass der Versicherungsschutz gegen Umweltschäden nicht greift.

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