Vor allem dort, wo Hierarchiestrukturen unübersichtlich und Haftungsfragen drängend sind, trifft die Pflichtenübertragung auf ein hohes Interesses. Dies trifft z. B. auf Krankenhäuser zu. Die Zwei-Säulen-Struktur, bei der ärztliche Leitung und Verwaltungsleitung weitgehend nebeneinander Führungsverantwortung tragen, führt häufig dazu, dass Themen wie Sicherheit und Gesundheitsschutz für die Beschäftigten nicht ausreichend verankert sind. Haftungsfragen sind aber gerade unter Ärzten ein großes Thema, zumal die Sicherheit im Gesundheitsbereich oft nicht getrennt für Personal und Patienten betrachtet werden kann. In solchen Fällen rennt man mit dem Vorschlag, die Verantwortung für den Arbeitsschutz eindeutig zu regeln, manchmal sogar offene Türen ein.

Arbeitsschutzordner sind ein gutes Mittel, um Vorgesetzte in ihren Pflichten zu unterstützen und ihnen die Besorgnis zu nehmen, einem Mehr an Aufgaben und Arbeit ausgesetzt zu sein. Solche Ordner können bei der Pflichtenübertragung ausgegeben werden und enthalten z. B.:

  • einen kurzen Überblick über die Arbeitsschutzorganisation im Betrieb mit den nötigen Ansprechpartnern/Adressen,
  • die wesentlichen Regeln und Vorschriften,
  • ggf. Betriebsanweisungen und Gefahrstoffkataster für den Bereich,
  • Notfallplan/Brandschutzordnung,
  • Unterweisungshilfen zu relevanten Themen mit den nötigen Unterschriftenlisten usw.

Ggf. ist dieser Bereich über ein umfassendes Arbeitsschutzmanagementsystem abgedeckt. Aber auch dann ist es wichtig, Umsetzungshilfen zu geben, weil Führungskräfte vor Ort in solchen Prozessen oft nicht ausreichend "drinstecken". Intranet und andere Online-Informationssysteme sind da natürlich hilfreich. Jedoch sollte nicht übersehen werden, dass je nach Arbeitsbereich eben doch noch gerade die Papierversion die Sache im Wortsinne greifbar macht.

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