Im Rahmen der Einführung eines Arbeitsschutz-Managementsystems bei einem größeren Energieversorger wurden u. a. einerseits die Zuständigkeiten im Arbeitsschutz in Form einer Zuständigkeitsmatrix und andererseits die Vorgehensweisen in Form von ganzheitlichen Prozessdarlegungen unter Einbeziehung der Beteiligten geregelt. Die Zuständigkeitsmatrix (einen Auszug zeigt Abb. 1) legt u. a. fest, bei welchen Aufgaben die Fachkraft für Arbeitssicherheit beratend hinzuzuziehen ist.

Abb. 1: Regelung der Zuständigkeiten im Arbeits- und Gesundheitsschutz (Auszug aus der Zuständigkeitsmatrix eines Ausbildungsbereichs)

Bei der Darlegung der Prozesse (ein Beispiel zeigt Abb. 2) werden die relevanten Arbeitsschutzaspekte dargestellt, die bei der Prozessdurchführung zu berücksichtigen sind. In der Verbindung mit der Zuständigkeitsmatrix wird dabei deutlich, wer, wann und zu welchen Themen die Fachkraft für Arbeitssicherheit einbeziehen muss.

Abb. 2: Integration von Sicherheit und Gesundheitsschutz in den Kernprozess "Berufsausbildung der … im Bereich Elektrotechnik" (Auszug aus den Prozessdarlegungen eines Ausbildungsbereichs)

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