Dipl.-Ing. Dirk Rittershaus
Zusammenfassung
- Die Verantwortung für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz trägt in erster Linie der Unternehmer. Die Pflichten im Hinblick auf Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz können auf dafür geeignete Führungskräfte übertragen werden.
- Das Bindeglied zwischen Mitarbeitern und Führungskräften sind die Sicherheitsbeauftragten.
- Sicherheitsbeauftragte werden vom Unternehmen dazu beauftragt, an Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz mitzuwirken. Sie sollen in erster Linie darauf hinwirken, dass sich ihre Kolleginnen und Kollegen sicherheitsbewusst verhalten, aber auch an Begehungen und den Sitzungen des Arbeitsschutzausschusses teilnehmen.
- Sicherheitsbeauftragte werden von der Berufsgenossenschaft kostenlos zu den grundlegenden Prinzipien von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz geschult. Es muss dazu nicht jeder Mitarbeiter geschult werden. Es reicht ein vom Gefahrenpotenzial der Arbeitsgebiete abhängiger Prozentsatz an Mitarbeitern aus.
- Die geschulten Mitarbeiter können dann beauftragt werden, als Sicherheitsbeauftragte in ihrem Bereich tätig zu sein. Sie achten zusätzlich zu den Führungskräften darauf, dass in ihrem Zuständigkeitsbereich alles regelkonform läuft. Gibt es Abweichungen oder haben die Kollegen Probleme, dann wendet sich der Sicherheitsbeauftragte als Vermittler an die Führungskraft.
- In dem Sicherheitsbeauftragte ausgebildet und beauftragt werden, wird das Sicherheitsniveau im Unternehmen verbessert.
1 Details
1.1 Definition
Sicherheitsbeauftragte werden vom Unternehmer beauftragt, an Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in besonderer Weise mitzuwirken:
- Sie wirken darauf hin, dass sich ihre Kolleginnen und Kollegen sicherheitsbewusst verhalten.
- Sie nehmen an regelmäßigen Begehungen von Arbeitsbereichen mit Führungskräften teil.
- Sofern es einen Arbeitsschutzausschuss gibt, sind die Sicherheitsbeauftragten – bzw. einzelne Vertreter aus dem Kreis der Sicherheitsbeauftragten – Mitglied (§ 11 Arbeitssicherheitsgesetz).
Die Sicherheitsbeauftragten übernehmen für diese Aufgabe rechtlich keine Verantwortung.
1.2 Hintergrund
Grundsätzlich ist der Unternehmer für die Arbeitssicherheit verantwortlich. Ab einer bestimmten Unternehmensgröße ist der Unternehmer nicht in der Lage, diese Aufgaben allein wahrzunehmen. Daher kann er seine Pflichten auf ihm direkt unterstellte Mitarbeiter übertragen. Indem diese Mitarbeiter die Unternehmerpflichten wahrnehmen, übernehmen sie dafür auch die Verantwortung. Die Grundverantwortung verbleibt jedoch beim Unternehmer.
Darüber hinaus werden noch weitere Fachkräfte eingesetzt: Der Betriebsarzt und die Fachkraft für Arbeitssicherheit.
Darüber hinaus verlangt der Gesetzgeber in Unternehmen mit regelmäßig mehr als 20 Mitarbeitern die Bestellung von Sicherheitsbeauftragten. Die Zahl der erforderlichen Sicherheitsbeauftragten hängt von verschiedenen Kriterien ab, die in § 20 DGUV-V 1 niedergelegt sind. In Unternehmen mit besonders hohen oder geringen Gefahren kann der Unfallversicherungsträger andere Vorgaben machen.
Das Unternehmen muss den Sicherheitsbeauftragten die Gelegenheit geben, an Aus- und Fortbildungsmaßnahmen der Berufsgenossenschaft teilzunehmen, soweit dies im Hinblick auf die Betriebsart und die damit für die Versicherten verbundenen Unfall- und Gesundheitsgefahren sowie unter Berücksichtigung betrieblicher Belange erforderlich ist.
1.3 Die Aufgaben von Sicherheitsbeauftragten
Gemäß § 22 Abs. 2 SGB VII unterstützen die Sicherheitsbeauftragten den Unternehmer bei der Durchführung der Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Sie müssen sich insbesondere vom Vorhandensein und der ordnungsgemäßen Benutzung der vorgeschriebenen Schutzeinrichtungen und Persönlichen Schutzausrüstungen überzeugen und auf Unfall- und Gesundheitsgefahren aufmerksam machen.
Konkret bedeutet das:
- Sie unterstützen die Führungskräfte.
- Sie können grundlegende sicherheitstechnische Mängel erkennen und melden diese an die Führungskräfte.
- Sie wirken darauf hin, dass sich die Kollegen sicherheitsbewusst verhalten.
- Sie sind gleichzeitig Vermittler zwischen den Kollegen und den Führungskräften.
- Sie nehmen an innerbetrieblichen Begehungen und an Begehungen von berufsgenossenschaftlichen Aufsichtspersonen teil.
- Sie nehmen an den Sitzungen des Arbeitsschutzausschusses teil.
- Sie beteiligen sich an Unfalluntersuchungen.
1.4 Vorteile für den Unternehmer
- Durch den Einsatz von Sicherheitsbeauftragten wird evtl. Handlungsbedarf schneller erkannt.
- Sicherheitsbeauftragte sind Vermittler in Sachen Sicherheit.
- Sie unterstützen die Führungskräfte dabei, Schutzmaßnahmen umzusetzen, indem sie die Kollegen auf Fehlhandlungen hinweisen.
- Die Schulung und Fortbildung erfolgt kostenlos durch die Berufsgenossenschaft.
- Sicherheitsbeauftragte achten dabei auf technische, organisatorische und personenbezogene Schutzmaßnahmen und deren ordnungsgemäße Umsetzung.
1.5 Anzahl der notwendigen Sicherheitsbeauftragten
Die Mindestanzahl an Sicherheitsbeauftragten legt der Unternehmer anhand der folgende...