Rz. 64

vorläufig frei

 

Rz. 64a

Die EFRAG wird ihre Arbeiten zur Veröffentlichung weiterer Erläuterungen und Implementation Guidances fortsetzen. Interessant könnte insbes. eine Implementation Guidance zu Transitionsplänen nach ESRS E1 und ESRS E4 werden. Zudem ist damit zu rechnen, dass die EU-Kommission als Ergebnis ihrer Gespräche mit Mitgliedstaatenvertretern i. R. d. nationalen CSRD-Implementierung eine Reihe von rechtlichen Klarstellungen zu den CSRD-Vorschriften veröffentlichen wird.

 

Rz. 65

Kurz vor der Finalisierung des Set 1 haben erste Arbeiten an sektorspezifischen ESRS begonnen. Diese sind inhaltlich mit den sektorübergreifenden ESRS des Set 1 verknüpft und sollen für eine Ergänzung der sektorübergreifenden Angabepflichten um sektorspezifische Aspekte sorgen. Begründet wird dies damit, dass sich die Auswirkungen, Risiken und Chancen von Nachhaltigkeitsaspekten zwischen Sektoren signifikant unterscheiden. Es ist zu erwarten, dass über mehrere Jahreszyklen für insgesamt ca. 40 Sektoren sektorspezifische ESRS-Entwürfe entstehen werden.

 

Rz. 66

Erste Arbeitspapiere zum ESRS zur Sektorklassifikation[1] und den vier Sektoren "Mining, Quarrying and Coal",[2]"Oil and Gas",[3]"Agriculture, Farming and Fishing"[4] sowie "Road Transport"[5] sind im Frühjahr 2023 in den EFRAG-Fachgremien diskutiert worden. Diese sektorspezifischen ESRS bauen, bis auf den ESRS zu "Road Transport", auf den sektorbezogenen Berichtsstandards der Global Reporting Initiative (GRI) auf. Die Sektor-ESRS werden in verschiedene sog. Batches zusammengefasst, wobei Batch 1 Mitte 2024 und Batch 2 im Frühjahr 2025 öffentlich konsultiert werden sollen.

 

Rz. 66a

Der Erlass erster delegierter Rechtsakte zu den sektorspezifischen ESRS ist nunmehr bis zum 30.6.2026 vorgesehen, wobei für acht sog. High Impact Sectors sektorspezifische ESRS noch vor diesem Datum erlassen werden sollen. Nachdem die Arbeiten an den sektorspezifischen ESRS Ende März 2023 zugunsten der Implementierungshilfen zum Set 1 vorerst zurückgestellt wurden, hat die EFRAG diese seit dem Frühjahr 2024 wieder intensiviert. So fanden im Februar 2024 mehrere Workshops zur Sektorabgrenzung statt, in denen sowohl die Sektorklassifikation über die Zuordnung bestimmter Wirtschaftsaktivitäten (ESRS SEC 1) als auch die dazugehörigen Sektorbeschreibungen mit verschiedenen Stakeholder-Gruppen erörtert wurden. Gegenwärtig erfolgt EFRAG-seitig eine Analyse der Rückmeldungen aus den Workshops.

 

Rz. 67

Zur Erfüllung der Berichtspflichten von kapitalmarktorientierten KMU wird ein separater ESRS (ESRS for Listed Small- and Medium-Sized Enterprises – ESRS LSME) erarbeitet. Daneben ist die Erarbeitung eines Standards vorgesehen, der von nicht berichtspflichtigen KMU zum Zweck der freiwilligen Nachhaltigkeitsberichterstattung herangezogen werden kann (Voluntary ESRS for Non-Listed Small- and Medium-Sized Enterprises – VSME ESRS). Als harmonisierter Marktstandard könnte er von den vielen Tausend KMU in der EU genutzt werden. Der VSME ESRS könnte helfen, i. R. v. Lieferbeziehungen als auch Kreditvergaben eine klare Erwartungshaltung an die Berichterstattung von KMU zu setzen. Die EFRAG konsultierte die Entwürfe bis zum 21.5.2024.[6] In Anbetracht der Europawahlen 2024 dürfte der ESRS LSME erst im vierten Quartal 2024 als fachlicher Ratschlag an die EU-Kommission übergeben werden. Die Veröffentlichung des VSME ESRS ist wohl frühestens für das erste Quartal 2025 zu erwarten, wobei hier unklar ist, in welcher Form die Veröffentlichung erfolgen wird, da dieser kein verbindlich anzuwendender ESRS ist.

 

Rz. 68

Die Europäische Kommission beauftragte die EFRAG damit, Entwürfe von Taxonomien für die elektronische Nachhaltigkeitsberichterstattung zu erarbeiten. Die EFRAG hatte am 8.2.2024 Konsultationsentwürfe einer Taxonomie zu den Angaben gem. des Set 1 sowie gem. Art. 8 der Taxonomie-VO veröffentlicht, die bis zum 8.4.2024 kommentiert werden konnten.[7] Nach dieser EFRAG-Konsultationsphase und einer anschließenden Überarbeitung werden die Entwürfe voraussichtlich im dritten Quartal 2024 an die ESMA übergeben. Die ESMA erarbeitet daraus einen Entwurf eines technischen Regulierungsstandards zur Änderung der ESEF-VO. Dieser Entwurf wird neben den Taxonomien auch Vorschriften zu Formatierungs- und Validierungsregeln enthalten. Solche zusätzlichen Regeln sind notwendig, um insbes. die Vollständigkeit der elektronischen Auszeichnung prüfen oder die korrekte Verwendung von Taxonomieelementen sicherstellen zu können. Zudem wird der Entwurf Vorschriften zum zeitlichen Anwendungsbereich enthalten. Dieser Entwurf wird öffentlich konsultiert werden. Nach dieser ESMA-Konsultationsphase und einer anschließenden Überarbeitung wird der Entwurf der EU-Kommission übergeben. Im letzten Schritt wird die EU-Kommission den Entwurf ggf. überarbeiten und die finalen Änderungen als delegierten Rechtsakt erlassen. Die Vorschriften des delegierten Rechtsakts werden im Anschluss im EU-Amtsblatt veröffentlicht, sofern der Europäische Rat oder das...

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