Datenpunkt |
Parameter |
Spezifikation |
Granularität |
Anzahl Template/Anzahl Formel |
ESRS S1.50(a) |
Gesamtzahl der Beschäftigten |
Nach Köpfen oder VZÄ |
Aufgliederung nach Geschlecht und Ländern für Unternehmen mit mind. 50 Angestellten, die zumindest 10 % der Gesamtbelegschaft ausmachen |
2 Templates (ESRS S1.AR55; Rz 70) |
ESRS S1.50(b) |
Gesamtzahl der unbefristeten und befristeten Beschäftigten sowie Gesamtzahl der Beschäftigten, deren Arbeitszeit nicht garantiert ist |
Nach Köpfen oder VZÄ |
Aufgliederung nach Geschlecht (optional nach Region, ESRS S1.51) |
2 Templates (ESRS S1.AR55; Rz 70) |
ESRS S1.50(c) |
Gesamtzahl der im Geschäftsjahr ausgetretenen Beschäftigten |
Nach Köpfen oder VZÄ |
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ESRS S1.50(c) |
Rate der im Geschäftsjahr ausgetretenen Beschäftigten |
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ESRS S1.52 |
Gesamtzahl der Vollzeit- sowie der Teilzeitbeschäftigten |
Nach Köpfen oder VZÄ |
Aufgliederung nach Geschlecht und Region |
2 Templates (ESRS S1.AR55; Rz 70) |
ESRS S1.55(a) |
Gesamtzahl der nicht im Unternehmen angestellten Belegschaft |
Nach Köpfen oder VZÄ |
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ESRS S1.60(a) |
Prozentsatz jener Beschäftigten, die durch Tarif- bzw. Kollektivvereinbarungen abgedeckt sind |
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1 Formel (ESRS S1.AR66; Rz 86) |
ESRS S1.60(b) |
Prozentsatz jener Beschäftigten, die durch Tarif- bzw. Kollektivvereinbarungen abgedeckt sind |
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Für EWR-Länder: Angabe des Prozentsatzes für jedes Land mit signifikantem Beschäftigungsgrad (mind. 50 Beschäftigte, die mind. 10 % der Gesamtbelegschaft ausmachen) |
1 Template (ESRS S1.AR70; Rz 89) |
ESRS S1.60(c) |
Prozentsatz jener Beschäftigten, die durch Tarif- bzw. Kollektivvereinbarungen abgedeckt sind |
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Für Nicht-EWR-Länder: Angabe des Prozentsatzes für jede Region |
1 Template (ESRS S1.AR70; Rz 89) |
ESRS S1.63(a) |
Gesamtprozentsatz der Beschäftigten, die auf Betriebsebene durch Arbeitnehmervertreter repräsentiert werden |
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Für EWR-Länder: Angabe des Gesamtprozentsatzes für jedes Land mit signifikantem Beschäftigungsgrad (mind. 50 Angestellte, die mind. 10 % der Gesamtbelegschaft ausmachen) |
1 Formel (ESRS S1.AR69; Rz 87) |
ESRS S1.66(a) |
Zahl und Prozentsatz der Beschäftigten des Top-Managements nach Geschlecht |
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ESRS S1.66(b) |
Verteilung der Beschäftigten nach Altersklassen |
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Altersklassen: < 30 Jahre, 30 bis 50 Jahre, > 50 Jahre |
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ESRS S1.70 |
Prozentsatz der Beschäftigten, die keine angemessene Entlohnung erhalten |
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Aufgliederung nach Land |
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ESRS S1.79 |
Prozentsatz der Beschäftigten mit Behinderungen |
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Optional Aufgliederung nach Geschlecht (ESRS S1.80) |
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ESRS S1.83(a) |
Prozentsatz der Beschäftigten, die an regelmäßigen Leistungs- und Karriereentwicklungsbeurteilungen teilgenommen haben |
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Aufgliederung nach Geschlecht |
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ESRS S1.83(b) |
Durchschnittliche Anzahl der Ausbildungsstunden |
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Aufgliederung nach Beschäftigtenkategorie und Geschlecht |
Angabe zur Berechnung gem. ESRS S1.AR78; Formel Rz 124 |
ESRS S1.88(a) |
Prozentsatz der eigenen Belegschaft, der durch das – aufgrund gesetzlicher Vorgaben oder anerkannter Standards – eingerichtete Gesundheits- und Sicherheitsmanagementsystem des Unternehmens abgedeckt ist |
Primär nach Köpfen (ESRS S1.AR80) |
Optional Aufgliederung nach angestellten und nicht angestellten Beschäftigten der eigenen Belegschaft |
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ESRS S1.88(b) |
Anzahl der arbeitsbedingten Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen und arbeitsbedingter Erkrankungen |
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Aufgliederung für andere Mitarbeiter der Wertschöpfungskette, die am Gelände des Unternehmens arbeiten (ESRS S1.88) Optionale Aufgliederung nach angestellten und nicht angestellten Beschäftigten der eigenen Belegschaft sowie optionale Aufgliederung nach arbeitsbedingten Verletzungen oder arbeitsbedingten Erkrankungen (ESRS S1.AR82) |
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ESRS S1.88(c) |
Anzahl und Rate der meldepflichtigen Arbeitsunfälle |
Rate bezogen auf Gesamtarbeitsstunden der eigenen Belegschaft und multipliziert mit 1.000.000 (ESRS S1.AR89). |
Optionale Aufgliederung nach angestellten und nicht angestellten Beschäftigten der eigenen Belegschaft |
Angabe zur Berechnung gem. ESRS S1.AR89; Formel Rz 131 |
ESRS S1.88(d) |
Anzahl der meldepflichtigen arbeitsbedingten Krankheitsfälle, vorbehaltlich gesetzlicher Beschränku... |