Prof. Dr. Alexander Bassen, Dr. Kati Beiersdorf
Rz. 66
Alle Kleinst- und nicht kapitalmarktorientierten kleinen und mittelgroßen Unternehmen – und somit potenziell Tausende Unternehmen in Deutschland – können den künftigen ESRS VSME freiwillig anwenden. Diese Gruppe von Unternehmen ist jedoch äußerst heterogen. So können sich diese Unternehmen hinsichtlich bestimmter Größenmerkmale (z. B. von weniger als zehn bis hin zu 250 Mitarbeitenden), Branche, Rechtsform, internationaler vs. nationaler Ausrichtung, Einbindung in Wertschöpfungsketten größerer Unternehmen und einer Vielzahl anderer Kriterien unterscheiden. Um dieser Heterogenität Rechnung zu tragen, hat EFRAG einen modularen Ansatz für den freiwilligen Standard zur Nachhaltigkeitsberichterstattung dieser KMU gewählt.
Rz. 67
Ziel der modularen Ausgestaltung des ED ESRS VSME ist es, die Berichterstattungsbedarfe aller KMU möglichst weitgehend abzudecken. Diese Bedarfe reichen von einem Einstieg in die Nachhaltigkeitsberichterstattung, insbes. für Kleinstunternehmen (Basis-Modul), über Unternehmen, die sich bereits mit der Nachhaltigkeit ihrer Unternehmenstätigkeit befasst und die entsprechend Leitlinien, Maßnahmen und Ziele definiert haben und darstellen können (Policies, Actions, Targets – PAT-Modul) bis hin zu Unternehmen, die mit Informationen zu ihrer Nachhaltigkeitsleistung auf konkrete Anfragen verschiedener Geschäftspartner reagieren und diese in einem einheitlichen Nachhaltigkeitsbericht adressieren möchten (Business Partner Modul, im Folgenden: Geschäftspartnermodul oder BP-Modul; ED ESRS VSME.BC40 ff.).
Rz. 68
Ausgangspunkt des modularen Ansatzes ist das Basis-Modul, das entweder alleinstehend oder in Kombination mit dem PAT-Modul und/oder dem Geschäftspartnermodul Gegenstand der Nachhaltigkeitsberichterstattung des KMU sein kann (ED ESRS VSME.21). Alternativ oder zusätzlich kann das Basis-Modul um einzelne Angaben aus dem PAT- und/oder Geschäftspartnermodul ergänzt werden (ED ESRS VSME.19). Im ESRS-VSME-Nachhaltigkeitsbericht muss das Unternehmen angeben, welche dieser Berichtsoptionen gewählt wurde, ob der Nachhaltigkeitsbericht das Einzel- oder Konzernunternehmen abbildet und ggf. welche Tochterunternehmen in den Konzernnachhaltigkeitsbericht einbezogen wurden.
Rz. 69
Auch wenn einige Grundsätze der VSME-Berichterstattung modulübergreifend definiert sind, unterscheiden sich die drei Module aufgrund der verschiedenen Zielsetzungen konzeptionell deutlich.