Prof. Dr. Kerstin Lopatta, Prof. Dr. Karina Sopp
Rz. 33
Die Angabepflicht ESRS E1-3 erfordert Angaben darüber, welche Klimaschutzmaßnahmen und welche Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel ergriffen und welche entsprechenden Ressourcen erlassen wurden, um die Konzepte, über die in ESRS E1-2 berichtet werden soll, zu implementieren (ESRS E1.26 f.).
Die Angaben sollen Aufschluss geben, welche Schlüsselmaßnahmen das Unternehmen getätigt hat und plant, um Klimaziele und Klimavorgaben der unter ESRS E1-2 abgedeckten Konzepte zu erreichen. ESRS E1-3 verweist auf ESRS 2 MDR-A: diese Mindestangabepflichten sollen hier berücksichtigt werden (§ 4 Rz 132 ff.).
Zusätzlich zu den Angaben nach ESRS 2 MDR-A soll(en)
Naturbasierte Lösungen (nature-based solutions) sind nach Definition der International Union for Conservation of Nature (IUCN) Maßnahmen, die durch den Schutz, die nachhaltige Bewirtschaftung und die Wiederherstellung natürlicher und veränderter Ökosysteme sozialen Herausforderungen begegnen. Detaillierte Kriterien und Indikatoren zu naturbasierten Lösungen finden sich im Globalen Standard der IUCN für naturbasierte Lösungen.
Eine Matrix und Übersicht klimaschutzwirksamer Handlungsfelder für naturbasierte Lösungen findet sich in der Veröffentlichung "Nature-based solutions for climate change mitigation" vom Umweltprogramm der Vereinten Nationen (United Nations Environment Programme, UNEP) und der IUCN.
Rz. 34
Die Anwendungsanforderungen zu ESRS E1-3 spezifizieren, dass das berichtende Unternehmen in den zusätzlichen Angaben folgende Wahlmöglichkeiten hat:
- Die Schlüsselmaßnahmen und/oder Pläne zur Implementierung von Klimaschutz- und Klimaanpassungskonzepten können alleinstehend oder aggregiert offengelegt werden.
- Unterschiedliche Arten von Maßnahmen können zu Dekarbonisierungshebeln aggregiert werden, welche die unternehmensspezifischen Maßnahmen abbilden, z. B. Energieeffizienz(maßnahmen), Elektrifizierung, Brennstoffwechsel (fuel switching), Nutzung erneuerbarer Energien, Produktänderungen, Dekarbonisierung in der Wertschöpfungskette.
- Die Schlüsselmaßnahmen können zusammen mit der in ESRS E1-4 geforderten Offenlegung messbarer Klimaziele offengelegt werden. Dabei müssen die Maßnahmen nach Dekarbonisierungshebeln disaggregiert sein.
- Die Maßnahmen, die mit der Anpassung an den Klimawandel korrespondieren, können nach verschiedenen Arten von Anpassungslösungen aufgegliedert werden, z. B. naturbasierte Anpassung (nature-based adaptation), verfahrenstechnische oder technologische Lösungen (ESRS E1.AR19).
Rz. 35
Weiterhin geht aus den Anwendungsanforderungen hervor, dass die Angaben zu den wesentlichen Teilbeträgen der Investitionsausgaben (CapEx) und Betriebsausgaben (OpEx) zum Zweck der Glaubwürdigkeit der Maßnahmen gemacht werden sollen und nicht zur Abstimmung mit dem Jahresabschluss gedacht sind. Die angegebenen Beträge sollen lediglich die Teile des CapEx bzw. OpEx abbilden, die direkt zur Erfüllung der Klimaziele durch die Maßnahmen beitragen (ESRS E1.AR20).
Die berichteten Beträge der Investitionsausgaben (CapEx) und Betriebsausgaben (OpEx), die zur Umsetzung der Maßnahmen dienen, sollen mit den nach Taxonomie-VO zu berichtenden Kennzahlen für CapEx und Opex konsistent sein. Falls das berichtspflichtige Unternehmen darüber hinaus einen CapEx-Plan nach Verordnung (EU) 2021/2178 offenlegt, sollen die unter ESRS E1-3 berichteten Beträge für CapEx auch mit diesem konsistent sein. Etwaige Unterschiede zwischen den unter ESRS E1-3 berichteten Beträgen für CapEx bzw. OpEx und den Beträgen taxonomiekonformer CapEx bzw. OpEx, z. B. aufgrund nicht taxonomiefähiger Aktivitäten, müssen erklärt werden (ESRS E1.AR21).
Die Angaben zu den Beträgen der Investitionsausgaben (CapEx) und Betriebsausgaben (OpEx) können nach Wirtschaftsaktivität strukturiert werden, um sich der Struktur der Taxonomie-VO anzugleichen (ESRS E1.AR22).
Die Delegierte Verordnung (EU) 2021/2178 spezifiziert Regeln zur Berechnung der unter Art. 8 der Taxonomie-VO vorgeschriebenen Kennzahlen. Hinsichtlich der CapEx-Kennzahl der Taxonomie-VO wird in der Delegierten Verordnung eingeräumt, dass Investitionsausgaben, die "Teil eines ...