Prof. Dr. Kerstin Lopatta, Anna Rafaela Rudolf
Rz. 28
Die Angabepflichten zu Konzepten (policies) in ESRS E4-2 verweisen auf ESRS 2 MDR-P ("Strategien zum Umgang mit wesentlichen Nachhaltigkeitsaspekten"; ESRS E4.22; § 4 Rz 130–131).
Die Angaben, die spezifisch durch ESRS E4 zu tätigen sind, umfassen Konzepte zur Steuerung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken, Abhängigkeiten und Chancen im Zusammenhang mit Biodiversität und Ökosystemen (ESRS E4.20). Die zusätzlich zu treffenden Angaben nach ESRS E4-2 umfassen:
Angaben zu und Entwicklung von Strategien und Konzepten
Bei der Implementierung von Konzepten zu Biodiversität, über die zu berichten ist, bietet sich eine Anlehnung an (branchen)übliche Strategien und Leitlinien an, die bspw. von unabhängigen Organisationen verlautbart wurden. Neben den explizit in ESRS E4 erwähnten Regularien und Verlautbarungen enthält die Application guidance for biodiversity-related disclosures zum CDSB Framework einige Beispiele, die über die Nennungen in ESRS E4 hinausgehen. Diese Application guidance bietet durch die Nennung von Beispielen auch für andere Angabepflichten nach ESRS E4 Hilfestellung – obwohl diese Application guidance nicht für die ESRS entwickelt wurde.
Rz. 29
Zusätzlich ist offenzulegen, ob folgende Konzepte im berichtenden Unternehmen angenommen (implementiert) sind:
- Konzepte zum Schutz der biologischen Vielfalt und der Ökosysteme, die sich auf Betriebsstandorte (operational sites) beziehen, die sich im Eigentum befinden, gepachtet sind oder verwaltet werden und in oder in der Nähe von biodiversitätssensiblen Gebieten liegen; demnach wären u. E. in dieser Angabepflicht Standorte mit rein verwaltenden Tätigkeiten nicht mit inbegriffen (ESRS E4.24(a));
- nachhaltige landwirtschaftliche Praktiken oder Konzepte (ESRS E4.24(b));
- nachhaltige Praktiken oder Konzepte für Ozeane/Meere (ESRS E4.24(c));
- Konzepte zur Einschränkung von Entwaldung (ESRS E4.24(d)).
Rz. 30
ESRS E4 erlaubt, dass die beschriebenen Konzepte in einer breiter angelegten Umwelt- oder Nachhaltigkeitsrichtlinie integriert sind, die verschiedene Unterthemen abdeckt (ESRS E4.AR11). Zudem wird vorgeschlagen, Informationen dahingehend bereitzustellen, wie sich die Konzepte auf die Produktion, die Beschaffung oder den Verbrauch von Rohstoffen beziehen, insbes. in Bezug auf Lieferanten, auf anerkannte Standards und Zertifizierungen durch Dritte (ESRS E4.AR12). Zudem schlagen die Anwendungsanforderungen vor, dass die Konzepte auf globale Ziele wie die SDGs refe...