Leistungsrechtlicher Kern der Arbeitslosenversicherung sind die im SGB III geregelten Entgeltersatzleistungen. Dies sind das

Das Bürgergeld ist keine Leistung der Arbeitslosenversicherung, sondern die Kernleistung der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Das Bürgergeld ist keine Entgeltersatzleistung, sondern – wie die Sozialhilfe – als bedarfsorientierte Leistung ausgestaltet und im SGB II geregelt.

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