Begriff

Eine Person ist aufsichtspflichtig, wenn ihm Minderjährige oder Volljährige, die wegen ihres geistigen oder körperlichen Zustands beaufsichtigt werden müssen, zur Erziehung oder Betreuung anvertraut sind. Sie hat die Aufgabe, den Aufsichtsbedürftigen vor Schäden zu bewahren und zu verhindern, dass andere Menschen durch ihn einen Schaden erleiden. Die Aufsichtspflicht kann gesetzlich oder vertraglich geregelt sein. Ihr Umfang richtet sich nach den konkreten Umständen des Einzelfalls.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Sozialversicherung: Die Aufsichtspflicht

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