(1) Der gesonderten fachärztlichen Versorgung gehören folgende Arztgruppen an:

 

1.

Humangenetiker

 

2.

Laborärzte

 

3.

Neurochirurgen

 

4.

Nuklearmediziner

 

5.

Pathologen

 

6.

Physikalische- und Rehabilitations-Mediziner

 

7.

Strahlentherapeuten

 

8.

Transfusionsmediziner

 

(2) Es gelten folgende Definitionen für die Arztgruppen:

 

1.

Zur Arztgruppe der Humangenetiker gehören die Fachärzte für Humangenetik.

 

2.

Zur Arztgruppe der Laborärzte gehören die folgenden Fachärzte:

  • Laboratoriumsmedizin: Fachärzte für Laboratoriumsmedizin,
  • Immunologie: Fachärzte für Immunologie
  • Mikrobiologie: Fachärzte für Mikrobiologie, Fachärzte für Mikrobiologie und Infektionsepidemiologie, Fachärzte für Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie, Fachärzte für experimentelle und diagnostische Mikrobiologie
  • Biochemie: Fachärzte für Biochemie
 

3.

Zur Arztgruppe der Neurochirurgen gehören die Fachärzte für Neurochirurgie.

 

4.

Zur Arztgruppe der Nuklearmediziner gehören die Fachärzte für Nuklearmedizin.

 

5.

Zur Arztgruppe der Pathologen gehören die Fachärzte für Neuropathologie, die Fachärzte für Pathologie und die Fachärzte für pathologische Anatomie.

 

6.

Zur Arztgruppe der Physikalischen- und Rehabilitations-Mediziner gehören die Fachärzte für physikalische und rehabilitative Medizin und die Fachärzte für Physiotherapie.

 

7.

Zur Arztgruppe der Strahlentherapeuten gehören die Fachärzte für Strahlentherapie.

 

8.

Zur Arztgruppe der Transfusionsmediziner gehören die Fachärzte für Blutspende- und Transfusionsmedizin und die Fachärzte für Transfusionsmedizin.

 

(3) 1Planungsbereich für die gesonderte fachärztliche Versorgung ist der Bezirk der Kassenärztlichen Vereinigung. 2§ 12 Absatz 2 Satz 2 Ärzte-ZV bleibt unberührt.

 

(4) Die Allgemeinen Verhältniszahlen (ein Arzt je Anzahl Einwohner) der Arztgruppen der gesonderten fachärztlichen Versorgung bestimmen sich wie folgt:

Humangenetiker 562 623
Laborärzte 92 218
Neurochirurgen 144 183
Nuklearmediziner 106 128
Pathologen 108 909
Physikalische und Rehabilitations-Mediziner 153 267
Strahlentherapeuten 152 321
Transfusionsmediziner 1 200 078

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