Eine Unterschrift (oder ggf. Handzeichen) soll nur beglaubigt werden, wenn sie in Gegenwart des beglaubigenden Bediensteten vollzogen oder anerkannt wird.[1]

Der Beglaubigungsvermerk ist unmittelbar bei der Unterschrift, die beglaubigt werden soll, anzubringen. Im Einzelnen muss der Beglaubigungsvermerk folgende Angaben enthalten:

  • die Bestätigung, dass die Unterschrift echt ist,
  • die genaue Bezeichnung desjenigen, dessen Unterschrift beglaubigt wird sowie die Angabe, ob sich der für die Beglaubigung zuständige Bedienstete Gewissheit über diese Person verschafft hat und ob die Unterschrift in seiner Gegenwart vollzogen und anerkannt worden ist,
  • den Hinweis, dass die Beglaubigung nur zur Vorlage bei der angegebenen Behörde oder Stelle bestimmt ist, und
  • den Ort und Tag der Beglaubigung, die Unterschrift des für die Beglaubigung zuständigen Bediensteten und das Dienstsiegel.[2]

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