Begriff

Damit die Träger der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung ihre Aufgaben reibungslos und zügig erledigen können, müssen die erforderlichen Daten abrufbereit gespeichert werden. Meldungen und Beitragsnachweise sind aus systemgeprüften Programmen zu erzeugen.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Sozialversicherung: Meldungen zur Sozialversicherung sind nach der Datenerfassungs- und Übermittlungsverordnung (DEÜV) an die Datenannahmestelle der zuständigen Einzugsstelle zu leiten. In der DEÜV existieren entsprechende Abschnitte, die sich mit den Regelungen für das Meldeverfahren und dem Beitragsnachweisverfahren befassen.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Kranken- und Pflegeversicherungs Office enthalten. Sie wollen mehr?