Neben der Förderung einer Beschäftigung sieht das Recht der Eingliederungshilfe grundsätzlich auch die Förderung einer Ausbildung vor. Danach erhalten Menschen mit Behinderungen bei Abschluss eines Ausbildungsvertrags mit einem privaten oder öffentlichen Arbeitgeber ein Budget für Ausbildung.[1] Dieses umfasst

  • die Erstattung einer angemessenen Ausbildungsvergütung, einschließlich des Anteils des Arbeitgebers am Gesamtsozialversicherungsbeitrag und des Beitrags zur Unfallversicherung nach Maßgabe des SGB VII,
  • die Aufwendungen, für die wegen der Behinderung erforderliche Anleitung und Begleitung am Ausbildungsplatz und in der Berufsschule sowie
  • die erforderlichen Fahrkosten.

Sofern wegen Art oder Schwere der Behinderung der Besuch einer Berufsschule nicht möglich ist, kann der schulische Teil auch in Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation erfolgen.

Die Bundesagentur für Arbeit soll die Betroffenen bei der Suche nach einem geeigneten Ausbildungsplatz bzw. einer geeigneten Einrichtung der beruflichen Rehabilitation unterstützen.

 
Wichtig

Einheitliche Ansprechstellen unterstützen Arbeitgeber

Für Arbeitgeber, die schwerbehinderte Menschen einstellen und beschäftigen wollen, stehen ab 1.1.2022 "einheitliche Ansprechstellen" zur Verfügung. Sie sollen die Betriebe informieren, beraten und bei der Stellung von Anträgen bei zuständigen Leistungsträgern unterstützen. Darüber hinaus sollen sie Betriebe auch proaktiv ansprechen und diese für die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen sensibilisieren. Die Aufgaben der Ansprechstellen können z. B. von den Integrationsfachdiensten im Auftrag der Integrationsämter wahrgenommen werden.[2]

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Kranken- und Pflegeversicherungs Office enthalten. Sie wollen mehr?