Begriff

Bei der "Gesamtleistungsbewertung" handelt es sich um ein Bewertungsverfahren für beitragsfreie und beitragsgeminderte Zeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung.

Diese rentenrechtlichen Zeiten erhalten im Rentenfall den Wert ausgedrückt in Entgeltpunkten, der sich aus der durchschnittlichen individuellen Gesamt-Beitragsleistung des Versicherten im belegungsfähigen Zeitraum (vom vollendeten 17. Lebensjahr bis zum Kalendermonat vor Altersrentenbeginn bzw. bis zum Eintritt der Erwerbsminderung bzw. bis zum Tod des Versicherten bei Hinterbliebenenrenten) ergibt.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Sozialversicherung: Die Regelungen zur Gesamtleistungsbewertung finden sich in den §§ 71 bis 74, 84, 263 und 263a SGB VI.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Kranken- und Pflegeversicherungs Office enthalten. Sie wollen mehr?