[1] Der Haushaltsscheck (Anlage 1[1]) ist zwingend bei jedem Beginn einer nach § 8a SGB IV geringfügigen Beschäftigung im Privathaushalt zu nutzen. Er kann optional auch für Änderungen oder Abmeldungen verwendet werden. Die erstmalige Nutzung des Haushaltsschecks bedingt ein vom Arbeitgeber schriftlich zu erteilendes SEPA-Basislastschriftmandat (vgl. Anlage 4[2]). Der Haushaltsscheck beinhaltet folgende Angaben:

  • Name, Vorname, gegebenenfalls Vorsatzwort, Namenszusatz und Titel, Anschrift, Betriebsnummer und Steuernummer sowie die Telefonnummer und E-Mail-Adresse des Arbeitgebers,
  • Name, Vorname, gegebenenfalls Vorsatzwort, Namenszusatz und Titel, Anschrift, Versicherungsnummer, Geburtsort, Geburtsname und Geburtsdatum sowie die Telefonnummer und E-Mail-Adresse des Arbeitnehmers,
  • Kennzeichnung über die Zahlung von Pauschsteuer,
  • Kennzeichnung über eine versicherungspflichtige (Haupt-)Beschäftigung des Arbeitnehmers,
  • Kennzeichnung, falls der Arbeitnehmer nicht gesetzlich krankenversichert ist,
  • Kennzeichnung, ob der Arbeitnehmer Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung zahlen möchte,
  • Beginn und Ende der Beschäftigung,
  • Höhe des monatlich gleichbleibend oder schwankend gezahlten Arbeitsentgelts in EUR (kaufmännisch auf volle EUR-Beträge gerundet).
[1] [Anm. d. Red.: Anlage hier nicht berücksichtigt.]
[2] [Anm. d. Red.: Anlage hier nicht berücksichtigt.]

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