[1] Der Änderungsscheck (Anlage 3[1]) stellt ein zusätzliches Angebot zum Haushaltsscheck dar. Er dient der vereinfachten Meldung von Änderungen im Beschäftigungsverhältnis. Die Nutzung steht dem Arbeitgeber frei und ist nicht zwingend. Der Änderungsscheck soll den Arbeitgeber von den nicht erforderlichen Verwaltungspflichten entlasten und die Bürokratie abbauen. Er kann bei der Minijob-Zentrale angefordert werden und steht online unter minijob-zentrale.de zur Verfügung.

[2] Folgende Änderungen können Arbeitgeber mitteilen:

  • Änderungsdatum
  • Name, Vorname des Arbeitgebers und Arbeitnehmers
  • Anschrift des Arbeitgebers und Arbeitnehmers
  • Besteuerungsart
  • Vorliegen einer gesetzlichen Krankenversicherung
  • Wunsch, selbst Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung zahlen zu wollen oder nicht
  • Beschäftigungsende
  • Grund der Beendigung
  • Entgelthöhe in EUR (kaufmännisch auf volle EUR-Beträge gerundet)
  • Kennzeichnung über schwankendes Arbeitsentgelt
  • Bankverbindung

    • Name und Vorname des Kontoinhabers
    • Anschrift des Kontoinhabers
    • Kreditinstitut
    • IBAN

[3] Der Änderungsscheck enthält ergänzende Erläuterungen für den Arbeitgeber.

[1] [Anm. d. Red.: Anlage hier nicht berücksichtigt.]

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Kranken- und Pflegeversicherungs Office enthalten. Sie wollen mehr?