(zu 4.3.3.2):
Beschäftigung vom 1.7.2019 bis 31.12. | |
mtl. Arbeitsentgelt jedoch aufgrund einer arbeitsvertraglichen Vereinbarung in den Monaten August und September nur |
750,00 EUR 500,00 EUR |
regelmäßiges mtl. Arbeitsentgelt ([750,00 EUR x 4 + 500,00 EUR x 2] : 6) | 666,67 EUR |
→ Anwendungsfall Übergangsbereich | |
Zeitraum 1.7. bis 30.11. und 1.10. bis 31.12.: | |
BE GSV-Beitrag und BE Arbeitnehmer-Beitragsanteil werden ermittelt aus | 750,00 EUR |
[Zeitraum] 1.8. bis 30.9.: | |
BE GSV-Beitrag wird ermittelt aus | 500,00 EUR |
→ F x 500,00 EUR | |
Der Arbeitgeber trägt den Beitrag allein, da die BE 520,00 EUR nicht übersteigt. Der Arbeitnehmer trägt lediglich bei Kinderlosigkeit den Beitragszuschlag in der Pflegeversicherung. |
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