(zu 4.3.5):

Beschäftigung vom 1.7. bis 31.12.
mtl. Arbeitsentgelt 900,00 EUR
Arbeitsunfähigkeit vom 20.9. bis 1.12.
Weihnachtsgeld im November 850,00 EUR
regelmäßiges mtl. Arbeitsentgelt ([900,00 EUR x 6 + 850,00 EUR] : 6) 1.041,67 EUR
→ Anwendungsfall Übergangsbereich  
Das ausgefallene Arbeitsentgelt (900,00 EUR) übersteigt zusammen mit der Einmalzahlung (850,00 EUR) die obere Entgeltgrenze von 1.600,00 EUR. Daher sind die Beiträge im November aus dem tatsächlich erzielten Arbeitsentgelt in Höhe von 850,00 EUR zu berechnen.

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