(zu 4.3.5):
Beschäftigung vom 1.7. bis 30.11. | |
mtl. Arbeitsentgelt | 500,00 EUR |
Weihnachtsgeld im Dezember (ursprünglich waren 250,00 EUR vorgesehen) |
200,00 EUR |
Der Arbeitgeber ist zunächst von einer Beschäftigung bis Ende des Jahres ausgegangen und daher von einem regelmäßigen mtl. Arbeitsentgelt von (500,00 EUR x 6 + 250,00 EUR) : 6 = 541,67 EUR. → Anwendungsfall Übergangsbereich |
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Da nach vorzeitiger Beendigung der Beschäftigung im Dezember noch Weihnachtsgeld zur Auszahlung kommt, ist die Beitragsberechnung für den Monat November zu berichtigen; die BE GSV-Beitrag und die BE Arbeitnehmer-Beitragsanteil werden aus 700,00 EUR ermittelt. |
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