Praxis-Beispiel

(zu 2 und 5.2.2):

Beschäftigung A: mtl. Arbeitsentgelt 480 EUR
Beschäftigung B: mtl. Arbeitsentgelt 1.000 EUR
Die monatlichen Arbeitsentgelte der Beschäftigungen liegen zwar jeweils im Übergangsbereich, da jedoch die Summe der monatlichen Arbeitsentgelte i.H.v. 1.480 EUR den oberen Grenzbetrag von 1.300 EUR übersteigt, finden die besonderen Regelungen des Übergangsbereichs keine Anwendung.

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