Bei dem elektronischen Stammdatenabruf, dem elektronischen Lohnnachweis und der UV-Jahresmeldung ist für den Meldezeitraum ab dem 1.1.2023 die neue Unternehmensnummer (UNRS) zu verwenden. Die UNRS setzt sich aus der zwölfstelligen Unternehmernummer und einem dreistelligen Unternehmenskennzeichen zusammen. Die UNRS ist fünfzehnstellig und verbindet die Einträge der Unternehmer mit ihren Unternehmen. An der zwölften Stelle ist eine Prüfziffer enthalten. Für das erste Unternehmen wird das Unternehmenskennzeichen mit "001" festgelegt. Weitere Unternehmen zum Unternehmer werden numerisch in aufsteigender Folge bezeichnet.

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