Unfallverletzte, die einer stationären Behandlung bedürfen, müssen einem Durchgangsarzt in einem an einem solchen Verfahren beteiligten Krankenhaus vorgestellt werden.
Die Zuweisung richtet sich dabei nach dem Verletzungsartenverzeichnis:
- Ausgedehnte oder tiefgehende Verletzungen der Haut und des Weichteilmantels, Amputationsverletzungen, Muskelkompressionssyndrome Kompartmentsyndrome); Thermische und chemische Schädigungen;
- Verletzungen der großen Gefäße;
- Verletzungen der großen Nervenbahnen einschließlich Wirbelsäulenverletzungen mit neurologischer Symptomatik;
- Offene oder gedeckte mittelschwere und schwere Schädel-Hirnverletzungen (ab SHT Grad II);
- Schwere Brustkorb- oder Bauch-Verletzung mit Organbeteiligung einschließlich Nieren oder Harnwege;
- Komplexe Brüche der großen Röhrenknochen, insbesondere mehrfache oder verschobene Frakturen;
- Schwere Verletzungen großer Gelenke;
- Schwere Verletzungen der Hand;
- Komplexe Brüche des Gesichtsschädels und des Rumpfskeletts;
- Mehrfachverletzungen mit schwerer Ausprägung, besondere Verletzungskonstellationen bei Kindern;
- Komplikationen.
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