Rz. 1

Die Bundesrepublik Deutschland verfügt über ein bewährtes, funktionsfähiges System gesundheitlicher Sicherung. Es wird getragen durch

  • die gesetzliche Krankenversicherung,
  • die private Krankenversicherung,
  • sonstige Sicherungssysteme (z.B. Unfall-, Rentenversicherung, Sozialhilfe).
 

Rz. 2

Der größte Teil der Bevölkerung gehört der gesetzlichen Krankenversicherung an, deren Aufgabe es ist, die Gesundheit der Versicherten zu erhalten, wiederherzustellen oder ihren Gesundheitszustand zu bessern. Dabei werden die Versicherten aufgefordert, durch eine gesundheitsbewusste Lebensführung, durch frühzeitige Beteiligung an gesundheitlichen Vorsorgemaßnahmen sowie durch aktive Mitwirkung an Krankenbehandlung und Rehabilitation mit dazu beizutragen, den Eintritt von Krankheit und Behinderung zu vermeiden oder ihre Folgen zu überwinden. Die Krankenkassen haben den Versicherten dabei durch Aufklärung, Beratung und Leistungen zu helfen und auf gesunde Lebensverhältnisse hinzuwirken.

 

Rz. 3

Mit dieser Aufgabenbeschreibung werden Krankheitsverhütung, Gesundheitsförderung, Krankheitsbehandlung und Rehabilitation zu gleichrangigen Aufgabenfeldern der gesetzlichen Krankenversicherung. Einen Überblick über die wesentlichen Leistungen gibt diese Vorschrift.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Kranken- und Pflegeversicherungs Office enthalten. Sie wollen mehr?