Wenn das Arbeitsentgelt nach Monaten bemessen ist, ist der Regelentgeltberechnung das für den Monat vereinbarte Arbeitsentgelt zugrunde zu legen und durch 30 zu teilen. Das gilt auch dann, wenn nicht im gesamten Monat Arbeitsentgelt bezogen wurde. Auf die Zahlungsweise des Arbeitsentgelts kommt es nicht an.
Berechnung des Regelentgelts
Vereinbartes (Brutto-)Monatsgehalt | 3.000,00 EUR |
Krankengeldbezug im Bemessungszeitraum (10 Tage) | |
Tatsächliches (Brutto-)Monatsgehalt im Bemessungszeitraum | 2.000,00 EUR |
Regelentgelt (3.000 EUR : 30) | 100,00 EUR |
Vergütung für Mehrarbeit ist zu berücksichtigen, wenn die Vergütung in den letzten 3 abgerechneten Monaten (Ausgangszeitraum) jeweils geleistet wurde (Regelmäßigkeit). Das Regelentgelt wird berechnet, indem das Arbeitsentgelt der letzten 3 abgerechneten Monate (einschl. der Mehrarbeitsvergütung) durch 90 geteilt wird.
Berechnung des Regelentgelts
Vereinbartes (Brutto-)Monatsgehalt | 3.000,00 EUR | |
Vergütung für Mehrarbeit im Ausgangszeitraum | ||
April | 250,00 EUR | |
Mai | 425,00 EUR | |
Juni | 300,00 EUR | |
Regelentgelt (9.975 EUR : 90) | 110,83 EUR |
Vergütung für Mehrarbeit ist abweichend davon auch dann zu berücksichtigen, wenn der Arbeitnehmer noch nicht 3 Monate im Betrieb beschäftigt ist oder in einem Monat wegen Arbeitsunfähigkeit keine Mehrarbeit leisten konnte. Das Regelentgelt wird berechnet, indem das im Ausgangszeitraum erzielte Arbeitsentgelt (einschließlich der Mehrarbeitsvergütung) durch 90 – unbezahlte Fehltage – geteilt wird.
Berechnung des Regelentgelts
Vereinbartes (Brutto-)Monatsgehalt | 3.000,00 EUR | |
Erzieltes Arbeitsentgelt im Ausgangszeitraum (einschl. der Vergütung für Mehrarbeit) |
||
April | 3.250,00 EUR | |
Mai | 750,00 EUR | |
Juni | 3.300,00 EUR | |
Unbezahlte Fehltage | 22 | |
Regelentgelt (7.300 EUR : 68) | 107,35 EUR |
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