Wenn das Arbeitsentgelt nach Monaten bemessen ist, ist der Regelentgeltberechnung das für den Monat vereinbarte Arbeitsentgelt zugrunde zu legen und durch 30 zu teilen. Das gilt auch dann, wenn nicht im gesamten Monat Arbeitsentgelt bezogen wurde. Auf die Zahlungsweise des Arbeitsentgelts kommt es nicht an.

 
Praxis-Beispiel

Berechnung des Regelentgelts

 
Vereinbartes (Brutto-)Monatsgehalt 3.000,00 EUR
Krankengeldbezug im Bemessungszeitraum (10 Tage)  
Tatsächliches (Brutto-)Monatsgehalt im Bemessungszeitraum 2.000,00 EUR
Regelentgelt (3.000 EUR : 30) 100,00 EUR

Vergütung für Mehrarbeit ist zu berücksichtigen, wenn die Vergütung in den letzten 3 abgerechneten Monaten (Ausgangszeitraum) jeweils geleistet wurde (Regelmäßigkeit). Das Regelentgelt wird berechnet, indem das Arbeitsentgelt der letzten 3 abgerechneten Monate (einschl. der Mehrarbeitsvergütung) durch 90 geteilt wird.

 
Praxis-Beispiel

Berechnung des Regelentgelts

 
Vereinbartes (Brutto-)Monatsgehalt   3.000,00 EUR
Vergütung für Mehrarbeit im Ausgangszeitraum    
April 250,00 EUR
Mai 425,00 EUR
Juni 300,00 EUR
Regelentgelt (9.975 EUR : 90)   110,83 EUR

Vergütung für Mehrarbeit ist abweichend davon auch dann zu berücksichtigen, wenn der Arbeitnehmer noch nicht 3 Monate im Betrieb beschäftigt ist oder in einem Monat wegen Arbeitsunfähigkeit keine Mehrarbeit leisten konnte. Das Regelentgelt wird berechnet, indem das im Ausgangszeitraum erzielte Arbeitsentgelt (einschließlich der Mehrarbeitsvergütung) durch 90 – unbezahlte Fehltage – geteilt wird.

 
Praxis-Beispiel

Berechnung des Regelentgelts

 
Vereinbartes (Brutto-)Monatsgehalt   3.000,00 EUR
Erzieltes Arbeitsentgelt im Ausgangszeitraum
(einschl. der Vergütung für Mehrarbeit)
   
April 3.250,00 EUR
Mai 750,00 EUR
Juni 3.300,00 EUR
Unbezahlte Fehltage 22  
Regelentgelt (7.300 EUR : 68)   107,35 EUR

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