Die Künstlersozialkasse kann bezüglich der Beitragszuschüsse von den Versicherten und den Zuschussberechtigten bestimmte Angaben verlangen. Es wird ein Nachweis gefordert, in welcher Höhe Arbeitseinkommen aus künstlerischer, publizistischer und sonstiger selbstständiger Tätigkeiten in den vergangenen 4 Kalenderjahren erzielt wurde. Für den Nachweis der Angaben zur Höhe des Arbeitseinkommens kann die Künstlersozialkasse die Vorlage der erforderlichen Unterlagen verlangen. Dazu gehören insbesondere Einkommensteuerbescheide oder Gewinn- und Verlustrechnungen. Die Erhebung dieser Angaben erfolgt durch eine wechselnde jährliche Stichprobe.

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