Pflegeeinrichtungen sind mit ihren Leistungen in der Pflege, Betreuung und hauswirtschaftlichen Versorgung bereits präventiv tätig. Nach § 11 SGB XI haben Inhalt und Organisation der Leistungen eine humane und aktivierende Pflege zu gewährleisten. Der weitgehende Erhalt der Gesundheit der pflegebedürftigen Menschen sowie die Stärkung der körperlichen, psychischen und geistigen Fähigkeiten gehören damit bereits zu den Zielen der stationären Pflege.
Die Inhalte der von den stationären Pflegeeinrichtungen zu erbringenden Leistungen werden gesetzlich nach §§ 41, 42, 43 und 43b SGB XI bestimmt und durch die Maßstäbe und Grundsätze zur Sicherung und Weiterentwicklung der Pflegequalität nach § 113 SGB XI, die Landesrahmenverträge nach § 75 SGB XI sowie durch die Betreuungskräfte-Richtlinien nach § 53b SGB XI konkretisiert. So sind die körperbezogenen Pflegemaßnahmen und die pflegerische Betreuung sowie die Unterkunft und Verpflegung unter anderem darauf auszurichten, die körperlichen, geistigen und seelischen Kräfte der pflegebedürftigen Menschen auch in Form aktivierender Pflege wiederzugewinnen oder zu erhalten (Maßstäbe und Grundsätze für die vollstationäre Pflege nach § 113 SGB XI). Hierzu gehören z. B. Hilfen bei der Mobilität zur Förderung von Beweglichkeit und zum Schutz vor Selbst- und Fremdgefährdung oder prophylaktische Maßnahmen gegen Druckgeschwüre, Pneumonien, Stürze, Kontrakturen, Mangelernährung sowie zur Mundgesundheit und ein adäquates Schmerzmanagement.
Von diesen Pflegeinterventionen und Betreuungsleistungen sind die durch das Präventionsgesetz vorgesehenen Leistungen der Pflegekassen zur Gesundheitsförderung und Prävention in stationären Pflegeeinrichtungen nach § 5 SGB XI aus leistungsrechtlichen Gründen zu unterscheiden. Pflegekassen sollen ihre Aufgaben der Gesundheitsförderung und Prävention durch die Beratung und zeitlich begrenzte (finanzielle) Unterstützung von Pflegeeinrichtungen erfüllen, die geeignete Angebote zur Gesundheitsförderung und Prävention unter Beteiligung der Pflegebedürftigen entwickeln, implementieren und evaluieren. Pflegekassen können vor allem Initiativen der Pflegeeinrichtungen unterstützen, partizipativ gesundheitsfördernde Strukturen in der Lebenswelt stationäre Pflegeeinrichtung zu schaffen. Die Angebote sollen sich insbesondere dadurch auszeichnen, dass sie entweder alle pflegebedürftigen Menschen erreichen, die in einer stationären Pflegeeinrichtung betreut bzw. versorgt werden, oder nach ihren körperlichen und kognitiven Fähigkeiten differenzierte Gruppen von pflegebedürftigen Menschen des Settings entsprechend ihren individuellen Interessen und Bedarfen. Hierbei sollen die Pflegekassen eine möglichst gendergerechte und kultursensible Ausrichtung der präventiven Angebote berücksichtigen und auch die Bedarfe besonderer Zielgruppen (z. B. von jungen Pflegebedürftigen oder Menschen mit hohem Pflegebedarf) mit in den Blick nehmen.
Maßnahmen der Gesundheitsförderung und Prävention zielen auf die Verhältnisprävention und damit den Aufbau von gesundheitsfördernden Strukturen in Pflegeeinrichtungen ab und können auch Maßnahmen der Verhaltensprävention in bestimmten Handlungsfeldern (siehe Kap. 7) beinhalten.
Mit Mitteln nach § 5 SGB XI wird die Umsetzung von präventiven und gesundheitsfördernden Maßnahmen unterstützt, deren Inhalt die individuell notwendige Leistungserbringung bei Pflege, Betreuung und hauswirtschaftlicher Versorgung im Rahmen des Pflegeprozesses ergänzt und insgesamt einen Beitrag dazu leistet, dass Pflegeeinrichtungen zu gesundheitsfördernden Einrichtungen werden. Dies können beispielsweise zusätzliche qualitätsgesicherte Angebote, z. B. Gruppenangebote im Bereich Bewegung sein, die z. B. auch zur psychosozialen Gesundheit beitragen und kognitive Aspekte der Gesundheitsförderung bei pflegebedürftigen Menschen in den Einrichtungen berücksichtigen.
Zum Wohlbefinden der Pflegebedürftigen kann ebenfalls beitragen, in den Pflegeeinrichtungen einen Fokus auf die Stärkung der (digitalen) Gesundheitskompetenz bei Pflegenden und Pflegebedürftigen zu setzen, da medizinische, therapeutische und präventive Maßnahmen eher angenommen werden könnten. Denn das Gesundheitsverhalten steht auch in einem engen Zusammenhang damit, inwiefern eine Person dazu in der Lage ist, gesundheitsbezogene Informationen zu verstehen und damit das Wissen auf gesundheitsbezogene Entscheidungen anzuwenden.
Eine weitere zentrale Herausforderung stellt der Klimawandel dar mit seinen Auswirkungen auf die Gesundheit von Menschen, die in voll- und teilstationären Pflegeeinrichtungen leben, diese aufsuchen oder in ihnen arbeiten. Der Schutz vulnerabler Personengruppen – zu denen insbesondere pflegebedürftige Menschen gehören – erhält vor dem Hintergrund der nun häufiger auftretenden Hitzeereignisse eine zunehmende Bedeutung. Alle Pflegeeinrichtungen sollten über spezifische, auf ihre Besonderheiten abgestimmte Aktionspläne verfügen, um die Gesundheit der Bewohnerinnen und Bewohner sowie de...