Entscheidungsstichwort (Thema)

Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit. IT-Berater. freiberufliche Tätigkeit. abhängige Beschäftigung. selbstständige Tätigkeit

 

Leitsatz (amtlich)

Zum sozialversicherungsrechtlichen Status eines freiberuflichen IT-Beraters.

 

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Stuttgart vom 19. März 2018 wird zurückgewiesen mit der Maßgabe, dass der Bescheid vom 16. Dezember 2016 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 28. April 2017 aufgehoben wird.

Die Beklagte trägt auch die außergerichtlichen Kosten des Klägers im Berufungsverfahren und die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu 1) im Berufungsverfahren.

 

Tatbestand

Zwischen den Beteiligten ist der sozialversicherungsrechtliche Status des Klägers hinsichtlich seiner Tätigkeit für die Beigeladene zu 1) im Zeitraum 01.01. bis 31.12.2016 streitig.

Der am 1967 geborene Kläger ist freiberuflich als IT-Berater tätig; er hat eine Ausbildung zum Maschinenschlosser sowie ein Maschinenbaustudium mit dem Schwerpunkt Fahrzeugtechnik absolviert und ist staatlich geprüfter Maschinenbautechniker. Er betreibt die Firma C., mit der er u.a. den Entwurf, die Berechnung von Kunststoffteilen im Interieurbereich der Automobilzulieferindustrie, das Erarbeiten von optimalen Produktlösungen unter Berücksichtigung kunststoffgerechter Gestaltung, die Erstellung von normgerechten Zeichnungen auf C., die Bemusterung der Teile und Betreuung bis zur Serienreife, C. Administration und Anwenderschulung auf C. V4, Einzel- oder Gruppenschulungen auf C. V4 und die Unterstützung der Entwicklung/Konstruktion vor Ort bei personell bedingten Engpässen anbietet (vgl. http://www.C.-mpo.de/, Stand: 12.04.2021).

Die M. GmbH & Co.KGaA wurde als Tochterunternehmen der D.AG gegründet und später an die A. GmbH & Co.KGaA veräußert, unter deren Namen sie seit Ende 2018 firmiert (im Folgenden einheitlich: Beigeladene zu 1)). Die Beigeladene zu 1) ist ein Beratungsunternehmen und ein Ingenieurdienstleister, die im Wesentlichen Unternehmen in der Automobilbranche, der Luft- und Raumfahrtindustrie sowie im Schienenverkehr bei der Neuentwicklung und Optimierung von Prozessen und Entwicklungsprojekten unterstützt.

Aufgrund eines „Rahmenvertrags CAx-Managed Service“ zur Erbringung von IT-Betriebsleistungen war die Beigeladene zu 1) gegenüber der D. AG, S., verpflichtet. Im fachbereichsspezifischen Teil des Anhangs 04 „Leistungsbeschreibung CAx-Service“ des Einzelvertrags CAx-Managed Service zum Rahmenvertrag CAx-Managed Service (Stand: 09.10.2015) wurde der Leistungs- und Lieferumfang, den die Beigeladene zu 1) zu erbringen hatte, näher dargelegt. Die in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Leistungen umfassten danach alle relevanten Funktionen im CAx-Prozess. Die Beigeladene zu 1) war für die Einhaltung, Bearbeitung und Dokumentation entsprechend der näher dargelegten Ausführungen und Anforderungen verantwortlich. Die Einsatzplanung, d.h. die Planung von Personal, Ressourcen und Örtlichkeiten sollte eigenständig durch die Beigeladene zu 1) auf Basis der Leistungsbeschreibung erfolgen. Die Leistungsbeschreibung erfolgte für die Standorte S. (PM-Bereiche & Anlauffabrik bzw. Komponenten) und A. sowie für internationale Standorte jeweils gesondert.

In der Zeit vom 01.01.2016 bis 31.12.2016 war der Kläger für die Beigeladene zu 1) tätig und bei der D. AG am Standort S. eingesetzt. Grundlage der Tätigkeit war ein Dienstvertrag vom 05.12.2015, in dem die Beigeladene zu 1) als „Auftraggeber“ den Kläger als „Auftragnehmer“ beauftragte, in Art, Umfang und Dauer näher beschriebene Dienstleistungen im geplanten Leistungszeitraum mit einem geplanten Leistungsumfang näher genannter Personenstunden zu einem Stundensatz von 56,00 € (zzgl. MwSt.) zu erbringen. Auszugsweise lautete der Dienstvertrag wie folgt:

(2) Vertragsgegenstand

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, für den Auftraggeber eine in Art, Umfang und Dauer wie nachfolgend beschriebene Dienstleistung (nachfolgend kurz „Dienst“) zu erbringen:

- Support der Gesamtfahrzeugkonstruktion in RD/L bei der Einführung von S.-S.-I.-Prozesse und Umstellung des C. Systems von C. V5 nach S. NC

- Support bei der Implementierung/Weiterentwicklung von standardisierten IT-Prozessen, Methoden und Tools in den Gesamtfahrzeug- und DMU-Bereichen von RD

- Umsetzung der im Rahmen des Projekts S. (S.-integrierter Packing-Prozess) definierten Standards

- Absicherung der entsprechenden Prozesse durch Test von definierten Use-Cases bei einem Wechsel auf ein neues S.-Release (Release 15-1). Prüfung und ggf. Aktualisierung von zugehörigen Dokumentationen

- Einführungsberatung und methodische Beratung der Gesamtfahrzeugkonstruktion

- Dokumentation und Spezifikation von Anforderungen und Optimierungsmaßnahmen im S.-Umfeld

- Sicherstellen des Informationsflusses zwischen der speziellen S.-Anwendergruppe und den CoCs für Systementwicklung und Methodik

- Konzeption und Durchführung von CAx-Qualifizierungen für die Mitarbeiter in Gesamtfahrzeug- und DMU-Be...

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