Zusammenfassung
Die Nationale Präventionsstrategie ist ein bundesweites Konzept
- zur kontinuierlichen Umsetzung und Verbesserung der Gesundheitsförderung und
- der Prävention in der gesamten Bevölkerung und in allen Lebenswelten.
Sozialversicherung: Die Grundlage für eine Nationale Präventionsstrategie bildet § 20d SGB V. Zusammensetzung und Aufgaben der ausführenden Nationalen Präventionskonferenz ergeben sich aus § 20e SGB V. In § 20f SGB V wird die Umsetzung der nationalen Präventionsstrategie durch Landesrahmenvereinbarungen beschrieben.
1 Nationale Präventionsstrategie
Die Krankenkassen entwickeln im Interesse einer wirksamen und zielgerichteten Gesundheitsförderung und Prävention mit den Trägern der gesetzlichen Renten- und Unfallversicherung sowie den Pflegekassen eine gemeinsame nationale Präventionsstrategie. Sie gewährleisten die Umsetzung der gemeinsamen nationalen Präventionsstrategie und die Fortschreibung im Rahmen der Nationalen Präventionskonferenz.
Die Nationale Präventionsstrategie umfasst insbesondere
- die Vereinbarung bundeseinheitlicher, trägerübergreifender Rahmenempfehlungen zur Gesundheitsförderung und Prävention,
- die Erstellung eines Berichts über die Entwicklung der Gesundheitsförderung und Prävention (Präventionsbericht).
1.1 Bundeseinheitliche, trägerübergreifende Rahmenempfehlungen
Die Rahmenempfehlungen sollen zur Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität von Gesundheitsförderung und Prävention dienen. Sie sollen die Zusammenarbeit der für die Erbringung von Leistungen zur Prävention in Lebenswelten und in Betrieben zuständigen Träger und Stellen verbessern.
Inhalt der Rahmenempfehlungen sind insbesondere Festlegungen zu gemeinsamen Zielen, vorrangigen Handlungsfeldern und Zielgruppen, der zu beteiligenden Organisationen und Einrichtungen. Bei dieser Festlegung werden auch die Ziele der gemeinsamen deutschen Arbeitsschutzstrategie sowie die von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Schutzimpfungen berücksichtigt. An der Vorbereitung der Rahmenempfehlungen werden
- die Bundesagentur für Arbeit,
- die kommunalen Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende über ihre Spitzenverbände auf Bundesebene,
- die für den Arbeitsschutz zuständigen obersten Landesbehörden sowie
- die Träger der öffentlichen Jugendhilfe über die obersten Landesjugendbehörden beteiligt.
Erste Rahmenempfehlungen
Die im Februar 2016 verabschiedeten ersten Rahmenempfehlungen gliedern sich in 3 am Lebenslauf orientierte Ziele, denen sich die Träger der gesetzlichen Kranken-, Unfall-, Renten- und Pflegeversicherung widmen: "Gesund aufwachsen", "Gesund leben und arbeiten" und "Gesund im Alter". Die gewählte Systematik gewährleistet, dass grundsätzlich jede Person mit den lebensweltbezogenen Angeboten der Sozialversicherungsträger in den Bereichen Prävention, Gesundheitsförderung, Sicherheit und Teilhabe erreicht werden kann.
1.2 Präventionsbericht
Die Nationale Präventionskonferenz erstellt den Präventionsbericht alle 4 Jahre und leitet ihn dem Bundesministerium für Gesundheit zu. Der Bericht enthält insbesondere Angaben zu
- den Erfahrungen mit der Anwendung der Vorschriften zur Gesundheitsförderung und Prävention,
- den Ausgaben für die Leistungen der beteiligten Träger,
- den Zugangswegen,
- den erreichten Personen,
- der Erreichung der gemeinsamen Ziele und der Zielgruppen,
- den Erfahrungen mit der Qualitätssicherung und der Zusammenarbeit bei der Durchführung von Leistungen sowie
- zu möglichen Schlussfolgerungen.
2 Nationale Präventionskonferenz
Die Aufgabe der Entwicklung und Fortschreibung der nationalen Präventionsstrategie wird von der Nationalen Präventionskonferenz als Arbeitsgemeinschaft der gesetzlichen Spitzenorganisationen der beteiligten Leistungsträger mit je 2 Sitzen wahrgenommen. Die Leistungsträger setzen die Präventionsstrategie in engem Zusammenwirken um.
Die Nationale Präventionskonferenz gibt sich eine Geschäftsordnung; darin werden insbesondere die Arbeitsweise und das Beschlussverfahren festgelegt. Die Geschäftsstelle, die die Mitglieder der Nationalen Präventionskonferenz bei der Wahrnehmung ihrer Aufgabe unterstützt, wird bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung angesiedelt.
3 Landesrahmenvereinbarungen
Zur Umsetzung der nationalen Präventionsstrategie schließen die Landesverbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen, auch für die Pflegekassen, mit den Trägern der gesetzlichen Rentenversicherung, den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung und mit den in den Ländern zuständigen Stellen gemeinsame Rahmenvereinbarungen auf Landesebene.
Darin werden insbesondere Festlegungen getroffen über
- gemeinsam und einheitlich zu verfolgende Ziele und Handlungsfelder,
- die Koordinierung von Leistungen zwischen den Beteiligten,
- die einvernehmliche Klärung von Zuständigkeitsfragen,
- Möglichkeiten der gegenseitigen Beauftragung der Leistungsträger,
- die Zusammenarbeit mit dem öffentlichen Gesundheitsdienst und den Trägern der örtlichen öffentlichen Jugendhilfe und
- die Mitwirkung weiterer für die Gesundheitsförderung und Prävention relevanter Einrichtungen und Organisationen.