Die zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel sind z. B. Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel oder Betteinlagen zum einmaligen Gebrauch. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten bis zu einem Betrag von 40 EUR monatlich. Die Mehrkosten hat der Pflegebedürftige selbst zu tragen.

Pflegebedürftige können wählen, ob sie die zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel als Sachleistung oder im Rahmen der Kostenerstattung für selbst beschaffte Pflegehilfsmittel in Anspruch nehmen möchten.

In den Fällen der Kostenerstattung, in denen z. B. im letzten halben Jahr ein monatlicher Bedarf an zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln in Höhe von mindestens 40 EUR nachgewiesen wurde, sollte auf die monatliche Vorlage von entsprechenden Belegen verzichtet werden.[1]

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