Im Lerngebiet Sozialversicherungslehre vermittelt die Berufsschule grundlegende Kenntnisse und Einsichten über die Zusammenhänge und die Entwicklung der sozialen Sicherung.
Die Schülerinnen und Schüler sollen
- Formen sozialer und privater Sicherung gegen Lebensrisiken unterscheiden und die Bedeutung beider Sicherungssysteme für die individuelle Lebensplanung einschätzen,
- soziale Sicherung in der Bundesrepublik Deutschland unter historischen und sozialpolitischen Gesichtspunkten beschreiben und bewerten,
- die dem Sozialrecht zugrunde liegenden Intentionen und Wertvorstellungen, wie Solidarität, Subsidiarität und Schutz der Familien, kennzeichnen,
- die einzelnen Zweige der Sozialversicherung voneinander abgrenzen sowie Beziehungen zwischen den Sozialversicherungszweigen erläutern,
- gesamtwirtschaftliche Auswirkungen der Finanzierung des Systems der sozialen Sicherung erklären und problematisieren,
- die Organisationsform der Sozialversicherungsträger als Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung darstellen und begründen.
Stundenverteilung: Sozialversicherungslehre
Zeitrichtwerte in den Ausbildungsjahren |
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(in Stunden) |
Lerngebiete |
1. Jahr |
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2. Jahr |
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3. Jahr |
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insgesamt |
1. |
Das System der sozialen Sicherung |
60 |
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- |
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- |
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60 |
2. |
Die gesetzliche Krankenversicherung |
20 |
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15 |
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- |
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35 |
3. |
Die soziale Pflegeversicherung |
- |
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10 |
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- |
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10 |
4. |
Die gesetzliche Unfallversicherung |
- |
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30 |
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- |
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30 |
5. |
Die gesetzliche Rentenversicherung |
- |
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5 |
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30 |
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35 |
6. |
Arbeitsförderung und Arbeitslosenversicherung |
- |
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- |
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30 |
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30 |
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Zeitrichtwerte insgesamt |
80 |
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60 |
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60 |
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200 |
Die Lernabschnitte "Die gesetzliche Krankenversicherung" und "Die soziale Pflegeversicherung" werden nicht in reinen Krankenversicherungs-Fachklassen unterrichtet. Entsprechendes gilt für die Lernabschnitte "Die gesetzliche Unfallversicherung" und "Die gesetzliche Rentenversicherung" in den reinen Unfallversicherungs- bzw. Rentenversicherungs-Fachklassen. Die eingesparte Zeit wird auf die übrigen Lernabschnitte verteilt.
Eine vollständige Behandlung des Systems der sozialen Sicherung in Deutschland lässt der knappe Zeitrahmen nicht zu. Um im Unterricht die Grundprinzipien und die wesentlichen Zusammenhänge der Sozialversicherung und anderer Teilsysteme des Sozialrechts in einer angemessenen Tiefe und Breite - auch unter Einsatzhandlungsorientierter Methoden - darstellen zu können, ist ein exemplarisches Vorgehen unumgänglich.
Eine Beschränkung auf geeignete Beispiele wird sowohl bei den Bausteinen der sozialen Sicherung, die außerhalb der Sozialversicherung liegen, als auch innerhalb der Sozialversicherungszweige vorgenommen. Im Rahmenlehrplan sind die entsprechenden Stellen durch Hinweise, wie "z. B." oder "ausgewählt", gekennzeichnet.
Lerngebiete |
Lernziele |
Lerninhalte |
Zeitrichtwerte in Stunden |
1. Das System der sozialen Sicherung |
Verschiedene Arten der Existenzbedrohung des einzelnen und ihre Auswirkungen erklären |
z. B.
- Krankheit
- Minderung der Erwerbsfähigkeit
- Naturkatastrophen
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60 |
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Möglichkeiten und Grenzen individueller und kollektiver privater Sicherungsmöglichkeiten erläutern |
z. B.
- Sparen
- Sicherung durch Gefahrengemeinschaften
- berufliche Qualifizierung
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Die Zweige der Vertragsversicherung unterscheiden und an je einem Beispiel verdeutlichen |
Personenversicherung Sachversicherung Vermögensversicherung |
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Die Sozialversicherung von der Vertragsversicherung abgrenzen |
z. B.
- Versicherungsprinzipien
- Gerichtsbarkeit
- Rechtsgrundlagen der Mitgliedschaft
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Die Bismarcksche Sozialgesetzgebung in ihrem historischen Kontext (wirtschaftlich, sozial, politisch) bewerten |
z. B.
- Kaiserliche Botschaft
- Kranken-, Unfall-, Invaliditäts- und Altersversicherung
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Grundzüge der Entwicklung der sozialen Sicherung in der Weimarer Republik und im nationalsozialistischen Deutschland darstellen |
z. B. Gesetz über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung, Gesetz über den Aufbau der Sozialversicherung |
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Den Sozialstaatsgedanken im Grundgesetz interpretieren und Grundzüge seiner Umsetzung in der Sozialgesetzgebung nach 1949 beschreiben |
z. B.
- Selbstverwaltung
- Neuregelung der Rentenversicherung
- Zusammenfassung des Sozialrechts im Sozialgesetzbuch
- Familienlastenausgleich/-leistungsausgleich
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Die Bereiche des Sozialrechts aufzeigen und voneinander abgrenzen |
Sozialversicherung Soziale Entschädigung Soziale Hilfen |
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Leistungen der sozialen Entschädigung darstellen und kritisch würdigen |
Überblick über die Fälle der sozialen Entschädigung z. B. Entschädigung der Opfer von Gewalttaten |
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Leistungen sozialer Hilfen darstellen und kritisch würdigen |
Sozialhilfe Familienlastenausgleich/ -leistungsausgleich Wohngeld Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz |
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2. Die gesetzliche Krankenversicherung |
Aufgaben und Versicherungsfälle der gesetzlichen Krankenversicherung im System der sozialen Sicherung darstellen |
Aufgaben:
- Erhaltung und Förderung der Gesundheit
- Verhütung von Krankheiten
- Früherkennung von Krankheiten
- Schutz vor den Folgen einer Krankheit
- Hilfen bei Schwangerschaft und Mutt...
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