Zur Ermittlung der für den Leistungsanspruch relevanten Einkünfte reicht eine glaubhafte Darlegung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse seitens der Schwangeren aus.[1] Dies geschieht, indem die Frau einen Fragebogen ausfüllt und unterzeichnet. Sofern auf Länderebene ein anderes Prüfungsformular vereinbart wurde, ist dieses zu verwenden.

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