1Ein Säumniszuschlag nach § 24 Absatz 1 Satz 1 des Vierten Buches ist nicht zu erheben, wenn
1. |
dieser einen Betrag von 5 Euro unterschreitet oder |
2. |
ein Säumnis bis zu drei Tagen vorliegt. |
2Dies gilt nicht für die landwirtschaftliche Unfallversicherung.
Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Kranken- und Pflegeversicherungs Office enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen