Die landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft hat in ihrer Mitgliederzeitschrift[2] [Bis 31.12.2012: landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften haben in ihren Mitgliederzeitschriften] und vergleichbaren elektronischen Medien in hervorgehobener Weise und gebotener Ausführlichkeit jährlich über die Verwendung ihrer Mittel im Vorjahr Rechenschaft abzulegen und dort zugleich ihre Verwaltungsausgaben gesondert auch als Anteil des Hebesatzes oder des Beitrages auszuweisen.
Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Kranken- und Pflegeversicherungs Office enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen