Zusammenfassung

 
Begriff

Das Überbrückungsgeld ist eine Leistung, die nach dem Tode eines versicherten Landwirts an eine Witwe oder einen Witwer gezahlt wird.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Sozialversicherung: Die Voraussetzungen für den Erhalt von Überbrückungsgeld bei Landwirten ist in § 38 ALG geregelt.

1 Voraussetzungen

Nach dem Tode versicherter Landwirte erhalten Witwen/Witwer oder überlebende Lebenspartner Überbrückungsgeld, wenn

  • sie das Unternehmen der Landwirtschaft als versicherungspflichtiger Landwirt weiterführen,
  • im Haushalt des Leistungsberechtigten mindestens ein waisengeldberechtigtes Kind lebt, das das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung außerstande ist, sich selbst zu unterhalten,
  • der verstorbene Unternehmer zum Zeitpunkt seines Todes Anspruch auf einen Zuschuss zum Beitrag hatte,
  • der Leistungsberechtigte die Regelaltersgrenze nicht erreicht hat und der verstorbene Unternehmer zum Zeitpunkt seines Todes in den letzten 5 Jahren vor seinem Tod mindestens 3 Jahre Pflichtbeiträge zur landwirtschaftlichen Alterskasse gezahlt und die Wartezeit von 5 Jahren erfüllt hat.

2 Höhe/Dauer

Das Überbrückungsgeld wird nach den Vorschriften über die Berechnung einer Regelaltersrente berechnet. Dabei sind die bis zum Tode des Unternehmers von ihm gezahlten Beiträge zu berücksichtigen.

Es wird längstens für die Dauer der auf den Sterbemonat des Unternehmers folgenden 3 Jahre gezahlt. Dabei gelten die Bestimmungen über Beginn, Änderung, Ende, Ausschluss und Minderungen von Renten entsprechend.

 
Wichtig

Ruhen des Anspruchs

Der Anspruch ruht während der Zeit, in der Betriebs- oder Haushaltshilfe bei Tod des Landwirts gestellt oder Witwen-/Witwerrente bezogen wird.

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