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Doppelte Haushaltsführung, Kostenübernahme durch Arbeitg ... / Vereinbarung


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Zwischen

.............................. (im Folgenden "Arbeitgeber")
und Frau/Herrn  
.............................. (im Folgenden "Arbeitnehmer")

wird Folgendes vereinbart:

1. Übernahme der Kosten der doppelten Haushaltsführung

Der Arbeitgeber übernimmt im Rahmen der doppelten Haushaltsführung des Arbeitnehmers folgende Kosten:

1.1 Fahrtkosten

Für die Fahrten aus Anlass des Wohnungswechsels zu Beginn und am Ende der doppelten Haushaltsführung werden für jeden gefahrenen Kilometer 0,30 EUR erstattet. Bei Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln wird der Fahrpreis in der .................... Klasse inklusive Reservierungsentgelt übernommen.

Wöchentliche Heimfahrten, die tatsächlich durchgeführt werden, erstattet der Arbeitgeber mit 0,30 EUR pro Entfernungskilometer für die ersten 20 Kilometer und mit 0,38 EUR für die weiteren Entfernungskilometer.

1.2 Verpflegungskosten

In den ersten 3 Monaten der doppelten Haushaltsführung erhält der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber Verpflegungspauschalen für die Tage, die er außerhalb des eigenen Hausstands am Hauptwohnort verbringt.

Alternativ

Variante 1: Doppelte Haushaltsführung im Inland

Die Pauschale beträgt für ganze Abwesenheitstage 28 EUR, für den An- und Abreisetag zur Zweitwohnung am Tätigkeitsort 14 EUR.

Alternativ

Variante 2: Doppelte Haushaltsführung im Ausland

Die Pauschale beträgt für ganze Abwesenheitstage .................... EUR, für den An- und Abreisetag zur Zweitwohnung am Tätigkeitsort .................... EUR.

1.3 Umzugskosten

Der Arbeitgeber erstattet die tatsächlichen, nachgewiesenen Kosten des Umzugs anlässlich der Begründung, der Beendigung oder des Wechsels einer doppelten Haushaltsführung, insbesondere Transportkosten, Besichtigungskosten, Maklergebühren usw. Eine Umzugskostenpauschale kann nicht gewährt werden.

Voraussetzung für die Erstattung ist, dass der Umzug beruflich veranlasst ist. Das ist z. B. der Fall, wenn die Tätigkeitsstätte besser erreichbar ist.

Die Erstattung der Umzugskosten ist ausgeschlossen, wenn der Arbeitnehmer aus privaten Gründen seinen Lebensmittelpunkt vom Beschäftigungsort wegverlegt und in seiner bisherigen Wohnung am Beschäftigungsort einen Zweithaushalt begründet.

1.4 Mietaufwendungen

Alternativ

Variante 1: Doppelte Haushaltsführung im Inland

Der Arbeitgeber erstattet die Mietaufwendungen für die Zweitwohnung am Beschäftigungsort bis zu einer Höhe von monatlich 1.000 EUR gegen Nachweis. Ohne Einzelnachweis erstattet der Arbeitgeber in den ersten 3 Monaten der doppelten Haushaltsführung 20 EUR je Übernachtung, ab dem 4. Monat 5 EUR je Übernachtung.

Alternativ

Variante 2: Doppelte Haushaltsführung im Ausland

Der Arbeitgeber erstattet die nachgewiesenen Mietaufwendungen für die Zweitwohnung am Beschäftigungsort, soweit diese notwendig und angemessen sind. Ohne Einzelnachweis erstattet der Arbeitgeber in den ersten 3 Monaten der doppelten Haushaltsführung .................... EUR je Übernachtung, ab dem 4. Monat 40 % dieses Betrags, also .................... EUR je Übernachtung.

2. Erklärung des Arbeitnehmers

Der Arbeitnehmer erklärt, dass er neben einer Zweitwohnung am Beschäftigungsort außerhalb des Beschäftigungsorts einen eigenen Hausstand unterhält, an dem er sich auch finanziell beteiligt. Die Richtigkeit dieser Erklärung wird vom Arbeitnehmer durch seine Unterschrift bestätigt.

Ort ...............
Datum ..........
................................... ...................................
Arbeitgeber Arbeitnehmer

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