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Familienpflegezeit und Pflegezeit, Abgrenzung und Überblick / Übersicht

Dr. Madelaine Isabelle Baade
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  1. Wie unterscheiden sich Familienpflegezeit und Pflegezeit?

    Sowohl die Familienpflegezeit wie die Pflegezeit sollen der besseren Vereinbarkeit von Pflege und Beruf dienen, indem sie Beschäftigten die Möglichkeit einer erweiterten zeitlichen Flexibilität bieten.

    Während sich der Anspruch bei der Pflegezeit sowohl auf eine teilweise als auch auf eine vollständige Freistellung von der Arbeitsleistung erstreckt, beinhaltet die Familienpflegezeit einen reinen Teilzeitanspruch. Darüber hinaus unterscheiden sich beide Förderinstrumente sowohl bei der Höchstdauer wie bei der Mindestarbeitszeit.

  2. Was versteht man unter Familienpflegezeit?

    Familienpflegezeit ist die teilweise Freistellung von der Arbeitsleistung zur Pflege eines pflegebedürftigen nahen Angehörigen in häuslicher Umgebung. Der Anspruch auf Familienpflegezeit besteht für längstens 24 Monate (zusammen mit vorangegangener Pflegezeit), wobei die verringerte Arbeitszeit wöchentlich mindestens 15 Stunden betragen muss. Der Anspruch besteht nicht gegenüber Arbeitgebern mit in der Regel 25 oder weniger Beschäftigten. Zu ihrer Berufsbildung Beschäftigte sind dabei nicht mitzurechnen. Die Familienpflegezeit ist im Familienpflegezeitgesetz (FPfZG) geregelt.

  3. Was versteht man unter Pflegezeit?

    Pflegezeit ist die ganz oder teilweise Freistellung von der Arbeitsleistung zur Pflege eines pflegebedürftigen nahen Angehörigen in häuslicher Umgebung. Der Anspruch auf Pflegezeit besteht für längstens 6 Monate. Für eine gewünschte Verringerung der Arbeitszeit ist – im Gegensatz zur Familienpflegezeit – keine bestimmte Mindest- oder Höchstgrenze vorgeschrieben. Der Anspruch besteht nicht gegenüber Arbeitgebern mit in der Regel 15 oder weniger Beschäftigten. Die Pflegezeit ist im Pflegezeitgesetz (PflegeZG) geregelt.

    Im PflegeZG...

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