Schlagwörter
Zollwert, Medikamenteneinfuhr, Gleichartigkeit von Waren, 90-Tage-Frist
Kläger
Beklagter
Rechtsfrage (Thema)
1.Ist im Fall der Einfuhr von Medikamenten bei der Bestimmung ihres Zollwerts anhand von Art. 30 Abs. 2 Buchst. b der Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 des Rates vom 12. Oktober 1992 zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaften und von Art. 151 Abs. 4 der Verordnung (EWG) Nr. 2454/93 der Kommission vom 2. Juli 1993 mit Durchführungsvorschriften zu der Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 des Rates zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaften davon auszugehen, dass gleichartige Waren Medikamente sind, deren Wirkstoff und deren Wirkstoffmenge gleich (oder gleichartig) sind, oder ist zur Bestimmung gleichartiger Waren auch die Marktstellung, d. h. Beliebtheit und Nachfrage, des betreffenden eingeführten Medikaments und von dessen Hersteller zu berücksichtigen?2.Ist bei der Bestimmung des Zollwerts eingeführter Waren anhand von Art. 30 Abs. 2 Buchst. c der Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 des Rates vom 12. Oktober 1992 zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaften die in Art. 152 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EWG) Nr. 2454/93 der Kommission vom 2. Juli 1993 mit Durchführungsvorschriften zu der Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 des Rates zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaften festgelegte Frist von neunzig Tagen flexibel zu handhaben?3.Falls die genannte Frist flexibel zu handhaben ist, sind dann vorrangig Angaben zu Umsätzen heranzuziehen, die dem Zeitpunkt der Einfuhr der zu bewertenden Waren am nächsten liegen und identische oder gleichartige Waren zum Gegenstand haben, die in einer zur Bestimmung des Preises je Einheit hinreichenden Menge verkauft werden, oder sind im Gegenteil Angaben zu zeitlich weiter entfernt liegenden Umsätzen heranzuziehen, die aber konkret die eingeführten Waren zum Gegenstand hatten?4.Sind bei der Bestimmung des Zollwerts eingeführter Waren anhand von Art. 30 Abs. 2 Buchst. c der Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 des Rates vom 12. Oktober 1992 zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaften Rabatte zu berücksichtigen, die den tatsächlichen Verkaufspreis der Waren bestimmt haben?
Normenkette
EWGV 2913/92 Art. 30 Abs. 2 Buchst. b, c
Verfahrensgang
Augstakas tiesas Senata Administrativo (Lettland) |
Status des Verfahrens
Erledigt durch Urteil vom 20.06.2019; veröffentlicht am 21.06.2019