Rn 5

Das Mediationsverfahren kann durch die Parteien jederzeit im Wege einer Kündigung beendet werden. Eine solche Kündigung lässt allerdings das vereinbarte Mediationshonorar nicht entfallen. Eine jederzeit mögliche Beendigung des Verfahrens durch den Mediator ist gemäß § 627 BGB im Wege der Kündigung möglich. Auch hier bleibt der Anspruch des Mediators auf das Honorar für die bereits geleisteten Dienste erhalten. Allerdings kann der Mediator sein Honorar gemäß § 628 I BGB verlieren, wenn er die Kündigung ohne Veranlassung ausgesprochen hat.

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