Rn 22

Weitere Voraussetzung der Bewilligung ist, dass die Rechtsverfolgung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet. Das ist dann der Fall, wenn das Gericht einen Erfolg der antragstellenden Partei aufgrund ihrer Sachdarstellung und aufgrund der vorgelegten Unterlagen zumindest rechtlich für möglich hält (Naumbg OLGR 05, 479 mwN). PKH kann auch nur tw bewilligt werden, wenn nur ein Teil der Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung Aussicht auf Erfolg hat. Im Beschl ist dann der erfolgversprechende Antrag genau zu formulieren (Ddorf FamRZ 93, 1217). Es kommt auf die Erfolgsaussicht in der Sache selbst an, PKH ist zu versagen, wenn der Antragsteller zwar mit einem Rechtsmittel eine Aufhebung und Zurückverweisung an ein anderes Gericht erreichen könnte, dort in der Sache selbst aber wiederum unterliegen würde (BGH FamRZ 17, 1699).

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