Rn 33

PKH erhält, wer nicht, nur tw oder nur in Raten in den Lage ist, die eigenen Kosten für die Führung des Rechtsstreits aufzubringen. Prozesskosten sind die Rechtsanwaltskosten, Gerichtskosten, sowie die Kosten der Beweisaufnahme. Während eines anhängigen Verfahrens muss die Partei ihr Finanzgebaren darauf einrichten, dass durch die Prozessführung Kosten entstehen. Wenn zwischen Rechtshängigkeit und PKH-Antrag Vermögen erworben und wieder leichtfertig verloren wird, so ist PKH wegen Mutwilligkeit zu versagen (Frankf OLGR 07, 184).

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