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Damit sind in erster Linie die gesetzlichen Fristen (insb Rechtsmittel- und Rechtsmittelbegründungspflichten) gemeint, aber auch richterliche Fristen fallen darunter. Die Frist muss nicht zwingend durch ein Datum festgelegt werden, sondern kann auch durch eine bestimmte Prozesslage gekennzeichnet sein, zB Schluss der mündlichen Verhandlung für § 295 I.

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