Rn 7

Da das Beschwerdeverfahren einen Teil der Hauptsache bildet, ergeht in der Rechtsmittelinstanz keine Kostenentscheidung; die Kosten des Beschwerdeverfahrens sind Teil der Prozesskosten und werden bei der Hauptsacheentscheidung berücksichtigt (BGH MDR 06, 704; NJW 09, 2539 [BGH 16.06.2009 - XI ZB 33/08]).

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